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Hersteller: ALCAR WHEELS GMBH                                                    Stand:           02.11.2018
                                                                                                  Seite: 1 von 2

                             ALCAR-Fahrzeugzuordnung
gemäß:
        Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
         EG-Fahrzeugklassen
        Economic and Social Council
         Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3);
         ECE/TRANS/WP.29/78/Rev.3

für die folgenden Fahrzeugklassen:

Klasse M2
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse: N2
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Bemerkung:

        ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-
         Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) ist nicht erforderlich.

        ECE-REGELUNG Nr. 124 für einheitliche Bedingungen zur Genehmigung von Rädern für
         Personenkraftwagen und ihre Anhänger ist nicht erforderlich.

Raddaten:
Radgröße nach Norm      : 6J x 16 H2                   ET / HM (mm)         : 124 / 132
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 205/6                        Zentrierart          : Mittenzentrierung




Technische Daten
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Mittenloch     zul.            zul.        Max.

                  Kennzeichnung          Kennzeichnung                  Radlast      Abrollumf.    Achslast
                  Rad                    Zentrierring         (mm)       (kg)          (mm)          (kg)
03-6024           6024                   ohne                  161       1500          2269         3000

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendung nur gültig für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse „M2“, „N2“ und mit zulässigem Gesamtgewicht von
mehr als 3,5t.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GMBH                                                  Stand:            02.11.2018
                                                                                                 Seite: 2 von 2
Verwendungsbereich: IVECO
Verkaufsbezeichnung:   IVECO DAILY E6 (ab MJ2016)
Version           Ausführung            kW                  Reifen     Radgröße Radaus-       Hinweise
                                                                                führung
65C‐15/18 V H       Kastenwagen             110/132      225/75 R16    6J x 16  6024          *); 1); 2); 33);
70C‐15/18 CA        Cut Away H3                                                               6Z)
70C‐15/18 DK        Doppelkabine Kipper 
70C‐15/18 H         Normalkabine 
70C‐15/18 V H       Kastenwagen 
72C‐15/18 H         Normalkabine 

Verkaufsbezeichnung:   IVECO DAILY E6 CNG (ab MJ2016)
Version           Ausführung            kW         Reifen              Radgröße Radaus-       Hinweise
                                                                                führung
65C‐14N             Normalkabine              100        225/75 R16    6J x 16  6024          *); 1); 2); 33);
70C‐14G                                                                                       6Z)

Verkaufsbezeichnung:   IVECO DAILY Hi Matic E6 (ab MJ2016)
Version           Ausführung            kW           Reifen            Radgröße Radaus- Hinweise
                                                                                führung
60C‐18 A8 V H       Kastenwagen               132        225/75 R16    6J x 16  6024    *); 1); 2); 33);
70C‐18 A8 V                                                                             6Z)
60C‐18/21 A8        Normalkabine            132/150
65C‐18/21 A8         
70C‐18/21 A8         
72C‐18/21 A8                                     

*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind.
Auflagen

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.
6Z)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Radlast von 1500 kg und max.
      Abrollumfang von 2269 mm. Des Weiteren ist diese Verwendung an der Hinterachse nur als Zwillingsrad
      zulässig.
						
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