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Prüfbericht 366-0759-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000145
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: 50144100-06
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                Fahrzeughersteller                          : KIA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
00-5965             5965                       ohne                        54                      370     1690    18/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Verkaufsbezeichnung:     Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e4*2007/46*0256*..  49 - 63 165/60R14                                            744; 75I; 76W; 1);
                                                                                              2); 33)

Auflagen
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
     vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.

1)     Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
       - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
       - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
         Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
       - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
         und Betriebsanleitung.
2)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)    Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
       entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
       für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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