Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682
Gutachten Nr. : CE-000232-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 23a
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: T3
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
R124 E1*124R00/01*1682*00
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 60,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 840 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : LEXUS
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
HS19(a), S19(a), XC1 (EU, M), Radmutter, Kegelbund 60°, laut Bedienungs-
XC1(EU,M), XE2(A), Gewinde M12x1,5 anleitung
XZ1L(EU,M)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682
Gutachten Nr. : CE-000232-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 23a
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M) e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Lexus ES 235/45R18 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a) e6*2001/116*0103*..
HS19(a) e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218 Lexus GS300, GS450H 245/40R18 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T.) E64)
R124 E1*124R00/01*1682*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a) e6*2001/116*0103*..
HS19(a) e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 245/40R18 A03)A05)A06)A10)
GS460, GS450H E64)
(LIM. STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
XE2(A) e6*2007/46*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 225/40R18 A03)A05)A06)A10)
IS300H E69)
(LIM. STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M) e6*2007/46*0336*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus RC200T, RC300, 235/45R18 A03)A05)A06)A10)
RC300H A94)
(COUPE)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682
Gutachten Nr. : CE-000232-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 23a
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-808
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
R124 E1*124R00/01*1682*00
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
HS19(a)
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*10 bzw. e6*2007/46*0346*00
Die Anlage Nr. 23a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.10.2019