Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0336-13-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000560 ANLAGE: 9.1 Radtyp: 65165114-30 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 08.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Fahrzeughersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 00-9062 9062 ohne 67 538 1989 29/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BL 127 Nm für Typ : DJ1 Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 110 215/60R16 *); Nur Mazda CX-3; ab e1*2007/46*1335*03; 1); 2); 33) Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 *); Mazda 3; ab Mj.2013; ab e11*2001/116*0262*10; 1); 2); 33) *) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind. Auflagen 1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung. 2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen. 33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.