Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0032-21-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001775
ANLAGE: 9.11 Radtyp: C23 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.07.2024
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Fahrzeughersteller : Mazda Motor Corporation, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
C23 605 45 52S CMS 1264/12 ohne 54,1 600 2050 12/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5
R124 E1*124R00/03*1775*03
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: Mazda2 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZV e6*2018/858*00149*.. 68 185/65R15 12K; 51G Frontantrieb;
Hybrid;
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3P e11*2007/46*0015*.. 73 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 195/65R15 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0032-21-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001775
ANLAGE: 9.11 Radtyp: C23 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 185/65R15 12K; 51G inkl. Hybrid;
)
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*.. 53 - 92 185/65R15 12K; 51G inkl. Hybrid;
)TGRE
10B; 11H; 11N; 51A;
711; 714; 721; 73C;
74D; 76V
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
R124 E1*124R00/03*1775*03
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0032-21-LORD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001775
ANLAGE: 9.11 Radtyp: C23 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.07.2024
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76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
R124 E1*124R00/03*1775*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.