Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0661-12-WIRD zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000451 ANLAGE: 9.1 Radtyp: 65165112-09 Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 26.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 01-6552 6552 ohne 66,5 650 1989 05/16 01-6552 6552 ohne 66,5 650 1989 05/16 04-6552 6552 ohne 66,5 650 1989 05/16 04-6552 6552 ohne 66,5 650 1989 05/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28,2 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/60R16 *); Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; ab e1*2001/116*0431*29; Limousine; Heckantrieb; 1); 33) 204 K e1*2001/116*0457*.. 85 - 155 205/60R16 *); Nur Baureihe 205; ab e1*2001/116*0457*25; Kombi; Heckantrieb; 1); 2); 33) *) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind. Auflagen 1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung. 2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen. 33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.