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							GUTACHTEN zur ECE R124 000627

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ SE6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
51           SE6516 LK112 / ohne Ring             5/112/66,6         49       650       2100


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund               Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 28 mm         130                       27


Verwendungsbereich

Hersteller                       Mercedes-Benz

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                66-125        205/55R16     ECE A33                               0A1 A04 A05
176, 245G                                                                                 A07 A09 A16
e1*2007/46*0928*..;                                                                       A21 A63 Flh
e1*2001/116*                                                                              S02
0470*04-..

B-Klasse                66-135        205/55R16     ECE A33                               0A1 A04 A05
246, 245G                                                                                 A07 A09 A16
e1*2007/46*0751*..;                                                                       A21 A63 S02
e1*2001/116*
0470*04-..

CLA-Klasse              80-125        205/55R16     ECE A33                               0A1 A04 A05
117, 245G                                                                                 A07 A09 A16
e1*2007/46*1007*..;                                                                       A21 A63 Lim
e1*2001/116*                                                                              S02
0470*04-..



Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000627

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ SE6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 2 von 2

A05    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen

A07   Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A09    Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A16     Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Lambsheim, 04. November 2014                                                   00214581.DOC




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