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Gutachten 366-0243-14-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000686
ANLAGE: 9.4                                                          Radtyp: Carmani 9 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 25.07.2014
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last    umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)    (mm)     datum
11249571            LK112                      ohne                        66,6                    725     2175    06/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 80 - 125 205/55R16                  12K; 51G                    10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V; DBG; DBS

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 125 205/55R16                  12K; 51G                    10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V; DBG; DBS

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                         Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/55R16  12K; 51G                                   CLA; A-Klasse; B-
                                                                                                Klasse ab Mj. 2011;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V; DBG; DBS

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 125 205/55R16                  12K; 51G                    Limousine;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V; DBG; DBS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Gutachten 366-0243-14-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000686
ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: Carmani 9 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.07.2014
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                                                                                                      Seite: 2 von 2
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der dimensionsgleichen Nachbauräder dürfen an der Felgeninnenseite nur
     Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
DBG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     300 mm oder 320 mm nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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