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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000773

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55058415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ MZ 707
Hersteller                         ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
48,5.M8      MZ 707 M8 / ohne Ring                  5/112/66,6         48,5     725     2000


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm      130                    27


Verwendungsbereich

Hersteller                         Mercedes-Benz

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                  85-245        225/50R17     A10 ECE                             A14 A21 A58
204                                                                                       Lim S02
e1*2001/116*
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic           150, 245      225/50R17     A10 ECE                             A14 A21 A56
204                                                                                       Lim S02
e1*2001/116*
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell         85-245        225/50R17     A10 ECE                             A14 A21 A58
204K                                                                                      Car S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell         150, 245      225/50R17     A10 ECE                             A14 A21 A56
4matic                                                                                    Car S02
204K
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000773

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55058415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx17H2 Typ MZ 707
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 2

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das
Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen.




Lambsheim, 16. Juli 2015                                                      00232651.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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