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							GUTACHTEN zur ECE R124 000780

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller                           Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                            Seite 1 von 2

Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
112          V 70747 LK112 / ohne Ring                5/112/66,6         48,5        650    2100

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5        Kugel d=28     130                      27

Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
B-Klasse electric drive   65 (132)        225/50R17                                           A12 A14 A19
245G                                                                                          A58 Flh KMV
e1*2001/116*0470*..                                                                           S02
(28kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000780

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7J x17H2 Typ V 70747
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Lambsheim, 8. Juni 2016                                                               00251366.DOC




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