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							GUTACHTEN zur ECE R124 000782

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55024015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Ausführung       Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
C22 706 32 82S 921/12 CMS / ohne Ring            5/112/66,5          32           675    2050




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)             Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm 150                           45




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                 135, 143       205/65R16       A10 ECE                            A16 A21 A58
212                                                                                        Ahk Lim S02
e1*2001/116*0501*25-..
(FIN: WDD213...)




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000782

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55024015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Ahk     Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhänge-
vorrichtung.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 13. Juli 2016
                                                                                     00253740.DOC




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