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							GUTACHTEN zur ECE R124 001229

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                       Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
D4        B38-8020 D4 / ohne Ring             5/112/66,6           43,5        650    2150




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm 130                     27




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung     kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLA 45 AMG 4matic      265, 280   235/40R20       ECE                                   A12 A14 A18
245G, -/AMG                                                                             A56 S02
e1*2001/116*0470*..;
e1*2007/46*1207*..
GLA-Klasse             80-155     235/40R20       ECE                                   A12 A14 A18
245G                                                                                    A57 Flh S02
e1*2001/116*0470*06-..




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001229

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8,0Jx20H2 Typ B38-8020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 6. Januar 2017
                                                                                     00262773.DOC




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