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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000754

                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020115 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                       Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 1 von 2


                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                       führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
                       D11       RC29-809 D11 / ohne Ring                5/112/66,6          52           880    2170



                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)              Schaftlänge (mm)
                       S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 180                            27



                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen            Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
R124 000754, Erw. 02




                       Fahrzeug-Typ                                         weise                                  Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       V-Klasse/Vito           100-140       245/45R19      ECE                                    A12 A14 A21
                       639/2, 639/4                                                                                A58 AHa S02
                       e1*2007/46*0457*09-..
                       e1*2007/46*0458*08-..
                       (FIN: WDF447...)
                       nur Heckantrieb
                       V-Klasse/Vito 4matic    100-140       245/45R19      ECE                                    A12 A14 A21
                       639/2, 639/5                                                                                A56 S02
                       e1*2007/46*0457*09-..
                       e1*2007/46*0459*06-..
                       (FIN: WDF447...)
                       nur Allradantrieb



                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55020115 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 2


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
R124 000754, Erw. 02




                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                       durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                       die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 10. Mai 2017
                                                                                                            00271893.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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