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              Prüfbericht 366-0245-17-WIRD
              zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001293
              ANLAGE: 9.7                                                           Radtyp: BX700PXB 7517
              Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                   Stand: 29.10.2017
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              Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D)
              Raddaten:
              Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
              Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
              Technische Daten, Kurzfassung
              Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                  Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                  Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
              511240665/W8        BX700PXB 7517 W8           ohne                          66,5                    665     2288    03/17
              511240665/W8        BX700PXB 7517 W8           ohne                          66,5                    730     2075    03/17
              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
              Räder funktionsfähig bleiben.
              Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D)
              Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
              Zubehör                                     : Radschraube M1415KE30S, Nabenkappe Z03, Ø74
              Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm
              Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
R124 001293




              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
              R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 180 225/55R17                  12K; 51G                   Coupe;
                                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                                              74D; 76V; DEG
              212            e1*2001/116*0501*..       110 - 190 225/55R17         12K; 51G                   Baureihe W213;
                                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                                              74D; 76V; DEG

              Auflagen
              10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                   Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                   entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
              11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                   erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
              11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                   berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
              12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                   Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
              51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                   Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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              Prüfbericht 366-0245-17-WIRD
              zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001293
              ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: BX700PXB 7517
              Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 29.10.2017
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                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
              51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                   Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                   Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                   des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
              711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
              714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                   angebracht werden.
              721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                   außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                   Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                   Ventilherstellers zu beachten.
              73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
              74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
              76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                   wird.
              DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
R124 001293




                   der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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