Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
die Erweiterung der Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
approval extended
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000513 Erweiterung Nr.: 02
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
OX06 8018
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
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Nummer der Genehmigung: 000513, Erweiterung 02
Approval No.:
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
8J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Prüfbericht Punkt 0.7
see test report no. 0.7
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
original mounting parts of the vehicle manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Prüfbericht Punkt 0.9
see test report no. 0.9
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
17.02.2017 - 20.02.2017
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
17.02.2017
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
366-0366-13-WIRD/N2
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Nummer der Genehmigung: 000513, Erweiterung 02
Approval No.:
9. Bemerkungen:
Remarks:
entfällt
not applicable
10. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
siehe Anlage 1
see appendix 1
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 07.03.2017
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0366-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000513
ANLAGE: 9.3 Radtyp: OX06 8018
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 17.01.2014
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Fahrzeughersteller : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511253666 OX06 8018 PCD112 ohne 66,6 1000 2425 05/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: GL - KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 G e1*2001/116*0340*.. 155 - 165 265/60R18 12K; 51G Allradantrieb;
10B; 11H; 11N; 51A;
714; 721; 73C; 74D;
76V
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0366-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000513
ANLAGE: 9.3 Radtyp: OX06 8018
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 17.01.2014
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.