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Prüfbericht 15-00689-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 00 0905
ANLAGE: 9.8                                                       Radtyp: D718
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 13.05.2020
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Fahrzeughersteller                       : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung         Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                   Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
718SX-5112C49666      PCD 5x112 CB          ohne                         66,6                   720     2150    05/15
                      66.6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/45R18               12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           711; 714; 721; 725;
                                                                                           73C; 74D; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                     Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18  12K; 51G                               B-Klasse;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           711; 714; 721; 725;
                                                                                           73C; 74D; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..       85 - 165 225/45R18         12K; 51G                  CLA COUPE; CLA
                                                                                           SHOOTING BRAKE;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           711; 714; 721; 725;
                                                                                           73C; 74D; 76V; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
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Prüfbericht 15-00689-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 00 0905
ANLAGE: 9.8                                                     Radtyp: D718
Hersteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 13.05.2020
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
						
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