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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002136
Gutachten Nr. :         CE-000326-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            24
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-758


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC34-758
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          D4
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3320 21
Radgröße:                                           7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                    53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              66,60 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     720 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2050 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
F2B                           Serien-Radschraube M14x1,5                  -      130 Nm
                              Schaftlänge 28 mm, Kugel Ø28 mm
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nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002136
Gutachten Nr. :         CE-000326-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            24
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-758


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB            235/55R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                   ER1)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA            235/55R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                   A11)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002136
Gutachten Nr. :         CE-000326-A0-216                                                Mo b i l i t ä t
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Typ :                   RC34-758


Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2022