Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812
Gutachten Nr. : CE-000258-C0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : DD1a
Seite : 1/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: D13 D13
Artikel- oder Katalog-Nr: 3400 06 3400 01
Radgröße: 9Jx20H2 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 57 mm 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg 1010 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm 2400 mm
*) Die Verwendung des Rades
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H1GLE Serien-Radschraube M15x1,25 - 150 Nm
Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm,
Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812
Gutachten Nr. : CE-000258-C0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : DD1a
Seite : 2/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x20,ET57 9.0x20,ET44
143 bis 360 Mercedes GLE, GLE 275/50R20 275/50R20 A03)A05)A06)A10)
Coupe A11)A94)B113)
(COUPE, KOMBI)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B113) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø400x38 mm
Die Anlage Nr. DD1a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Räder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2023