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                            Prüfbericht 366-0086-25-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002438
                            ANLAGE: 9.5                                                            Radtyp: TAPY_4
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 12.02.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                PSA Automobiles SA




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 38
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TAPY3BA38EX651         TAPY_4 ET38               ohne                        65,1                     590      2141    01/25
                            TAPY3BP38EX651         TAPY_4 ET38               ohne                        65,1                     590      2141    01/25
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
R124 E1*124R00/03*2438*00




                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : PSA Automobiles SA
                            Befestigungsteile                             : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm
                            Zubehör                                       : OE-Schraube ww. ZJPS
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 100 205/45R17                  12K; 51G                   CORSA-F; nicht
                                                                                                                            CORSA-e;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74C; 76V; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 208, 2008
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             U            e2*2007/46*0639*.. 57 - 100 205/45R17                  12K; 51G                   PEUGEOT 208; nicht
                                                                                                                            e-208;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74C; 76V; 77E
                             U             e2*2007/46*0639*..        57        205/45R17         12K; 51G                   nur PEUGEOT e-208;
                                                                                                                            bis
                                                                                                                            e2*2007/46*0639*11;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74C; 76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0086-25-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002438
                            ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TAPY_4
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.02.2025
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                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                                 Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                 und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                                 das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                 angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                 Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                 zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
R124 E1*124R00/03*2438*00




                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                                 Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.