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Gutachten 366-0648-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000370
ANLAGE: 9.1                                              Radtyp: 60164108-02
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 23.08.2013
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Fahrzeughersteller                         : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
00-7845             7845                       ohne                        65                      500     1930    18/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
W*****       e2*2001/116*0340*.. 66 - 128 195/55R16 87V                                       *); Frontantrieb;
                                          195/55R16 91V                                       1); 2); 33)

*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind.
Auflagen

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.