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Prüfbericht 366-0008-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000598
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: 65155108-03
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                    Stand: 29.12.2014
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Fahrzeughersteller                           : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
00-7823             7823                           ohne                     65                      525     1937    45/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : PEUGEOT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..          60 - 96    195/65R15 91H                              *); Frontantrieb;
                                                                                               1); 2); 33)

*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind.
Auflagen

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.