Anlage 9 - Verwendungsbereich
Gutachten 366-0830-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000186
ANLAGE: 9.1 Radtyp: 55144100-14
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 28.12.2012
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Fahrzeughersteller : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
00-7320 7320 ohne 60 405 1785 18/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 56 165/65R14 79 71O; 722; 73C; S01;
47 - 75 175/65R14 82 S02
Auflagen
71O) Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz kommen.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
S01) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Reifengröße mit Betriebskennung ( Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Befestigungsteile und Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung.
S02) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.