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Prüfbericht 366-0098-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000869
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: 50154100-05
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.02.2018
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Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
00-4001             4001                       ohne                        60                      315     1815    11/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AH           e2*2007/46*0457*.. 51 - 80          165/65R15          2A)                       762; 77E; 1); 2);
                                                                                              33)

Auflagen
762) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
2A)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        165/65R15
                    Hinterachse:                        185/60R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.