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Prüfbericht 366-0098-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000869
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: 50154100-05
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                Fahrzeughersteller                          : RENAULT



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
00-4001             4001                       ohne                        60                      315     1815    11/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AH           e2*2007/46*0457*.. 48 - 80          165/65R15          2A)                       744; 75I; 76W; 762;
                                                                                              77E; 1); 2); 33)

Auflagen
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
762) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
     vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.

1)     Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
       - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
       - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
         Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
       - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
         und Betriebsanleitung.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0098-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000869
ANLAGE: 9.1                                                       Radtyp: 50154100-05
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.08.2020
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2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
2A)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        165/65R15
                    Hinterachse:                        185/60R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
      entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
      für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.