Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0559-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000328
ANLAGE: 9.1 Radtyp: 80185112-01
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.02.2023
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Fahrzeughersteller SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
04-9383 9383 ohne 57,09 845 2554 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/03*0328*02
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5
Verkaufsbezeichnung: ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NY e8*2007/46*0416*.. 70 235/60R18 *); ENYAQ 50; ab
e8*2007/46*0416*03;
10B; 744; 76W; 77E;
1); 36)
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5
Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ CARGO 150 KW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EBN e1*2018/858*00165*.. 70 235/60R18 2F) *); VA;
10B; 744; 76W; 762;
77E; 1); 36)
Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO 150 KW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EB e1*2018/858*00164*.. 70 235/60R18 2F) *); VA;
10B; 744; 76W; 762;
77E; 1); 36)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0559-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000328
ANLAGE: 9.1 Radtyp: 80185112-01
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.02.2023
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Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/60R18 *); ID.4 PURE 109
kW; ID.4 PURE 125
kW; ab
e1*2018/858*00004*02;
10B; 744; 76W; 77E; 1);
36)
*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs - oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Auflagen" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
R124 E1*124R00/03*0328*02
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
762) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung.
2F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/60R18
Hinterachse: 255/55R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
36) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile für das Serien-Stahlrad dieses Fahrzeugtyps zu verwenden.
Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.