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Prüfbericht 366-0211-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000874
ANLAGE: 9.1                                                            Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: Deutscher Brennstoffvertrieb GmbH                          Stand: 18.06.2015
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Fahrzeughersteller                           : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                          och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                       Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                                 Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
36048,036409,3 LK: 4 100 ET: 32                    ohne                       60,1                     350     1995    05/14
60410
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SMART FORTWO, SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen    Auflagen zu Reifen                             Auflagen
451          e1*2001/116*0413*.. 45 - 66 165/65R15 12K; 51G; 57E                                  Modell 2014; ab
                                                                                                  e1*2001/116*0413*22;
                                                                                                  Coupe; Schrägheck;
                                                                                                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                  711; 714; 721; 73C;
                                                                                                  74D; 76A; 76V
451            e1*2001/116*0413*..       52 - 66    165/65R15         12K; 51G; 57E               Modell 2014; Coupe;
                                                                                                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                  711; 714; 721; 73C;
                                                                                                  74D; 76A; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0211-15-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000874
ANLAGE: 9.1                                                       Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: Deutscher Brennstoffvertrieb GmbH                     Stand: 18.06.2015
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                                                                                                      Seite: 2 von 2
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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