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							                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                       DE-24932 Flensburg




                                    MITTEILUNG

                            E1      ausgestellt von:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    über die Erweiterung einer Genehmigung
                                    für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                                    Ergänzung 01



                                    COMMUNICATION

                                    issued by:
R124 000659, Erw. 05




                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    of the extension of an approval
                                    of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                                    supplement 01


                       Nummer der Genehmigung: 000659                    Erweiterung Nr.: 05
                       Approval No.                                      Extension No.


                       1.    Radhersteller:
                             Wheel manufacturer:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       2.    Typbezeichnung des Rades:
                             Wheel type designation:
                             OX08 7017

                       2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                             Category of replacement wheels:
                             Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                             Pattern part replacement wheels

                       2.2   Werkstoff:
                             Construction material:
                             Aluminiumlegierung
                             Aluminium alloy
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 000659                     Erweiterung Nr.: 05
                       Approval No.                                       Extension No.

                       2.3   Fertigungsverfahren:
                             Method of production:
                             gegossene Räder
                             casted wheels

                       2.4   Kennung der Felgenkontur:
                             Rim contour designation:
                             7J

                       2.5   Einpresstiefe des Rades:
                             Wheel inset/outset:
                             siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                             see point 0.7 of the test report
R124 000659, Erw. 05




                       2.6   Radbefestigung:
                             Wheel attachment:
                             serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte
                             Befestigungsmittel des Radherstellers
                             original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts
                             of the wheel manufacturer

                       2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                             Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                             siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                             see point 0.9 of the test report

                       3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                             Manufacturer‘s name and address:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                             If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                             Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                             ab Juli 2014
                             from July 2014
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   3

                       Nummer der Genehmigung: 000659                       Erweiterung Nr.: 05
                       Approval No.                                         Extension No.

                       6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                             Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                             DE-67245 Lambsheim

                       7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             05.09.2017

                       8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Number of report issued by that service:
                             55 0990 14 (6. Ausfertigung)

                       9.    Bemerkungen:
R124 000659, Erw. 05




                             Remarks:
                             Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                             The indications given in the above mentioned test report including its
                             annexes shall apply.

                       10.   Die Genehmigung wird erweitert
                             Approval extended

                       11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
                             see appendix 1 of the test report

                       12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       13.   Datum:             22.09.2017
                             Date:

                       14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                             Signature:
                  Montageanleitung für Leichtmetallrad

            Oberon 5          OX08 7017           E1 124R–000659

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
  6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
     Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
     dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
                       Gutachten zur UN ECE R124 000659

                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                    PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                       Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 4

                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                          Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                          (mm)
                       T2        OX08 7017 T2 / ohne Ring                 5/100/56,1         48         650   2100


                       Befestigungsmittel

                       Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)       Gesamthöhe (mm)   Artikel-Nr.
                       S02   Mutter M12x1,25                Kegel 60°     90                      -                 RG.575F
                       S03   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°     120                     25,5              -
                       S04   Serienhutmutter M12x1,25       Kegel 60°     100                     25,5              -


                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
R124 000659, Erw. 05




                       Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Subaru BRZ (Z)          147            215/45R17     A10 ECE                             A19 A58 A99
                       ZC, GC/GF                                                                                Cpe S03
                       e13*2007/46*1281*..;
                       e13*2001/116*
                       0026*05-..
                       - incl. Facelift 2016
                       Subaru Forester         90-169         215/55R17     ECE                                 A19 A63 A99
                       SG, SGS, SGG                                                                             S02
                       e13*98/14*0087*..,
                       e1*2001/116*0209*..,
                       e11*2001/116*0242*.
                       Subaru Forester         104-169        215/55R17     A13 ECE                             A19 A99 Car
                       SH, SHS, SHLPG          104-169        225/55R17     A33 ECE                             S04
                       e13*2001/116*0982*0
                       0-08;
                       e1*2001/116*0485*..,
                       e24*2007/46*0007*..
                       Subaru Forester         108-177        225/60R17     ECE                                 A19 A33 A56
                       SJ, SH                                                                                   A99 Car S03
                       e13*2007/46*1305*..
                       e13*2001/116*
                       0982*09-.. (Ausf. SJ)
                       Subaru Impreza          84, 110        205/50R17     A33 ECE                             A19 A99 Flh
                       G4                                                                                       S04
                       e1*2007/46*0597*..
                       Subaru Legacy           101-180        225/45R17     ECE                                 A19 A63 A99
                       BL/BP, -S, -G                                                                            Car Lim S02
                       e1*2001/116*0228*..,
                       e1*2001/116*0256*..,
                       e11*2001/116*0240*.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000659

                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                    PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                       Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 4

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                                Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Subaru Legacy           110-127        205/50R17   A13 ECE                                 A19 A56 A99
                       BM/BR, BM/BRS           110-127        205/55R17   A13 ECE                                 Car ECE Lim
                       e1*2007/46*0079*..;     110-127        215/45R17   A13 ECE                                 S03
                       e13*2007/46*1074*..     110-127        215/50R17   A13 ECE
                                               110-127        215/55R17   A12 ECE
                                               110-127        225/45R17   A13 ECE
                                               110-127        225/50R17   A12 ECE
                       Subaru Legacy           110-180        205/50R17   ECE                                     A12 A19 A99
                       Outback                 110-180        215/55R17   ECE                                     Car S02
                       BL/BP, -S, -G           110-180        225/45R17   ECE
                       e1*2001/116*0228*..,
                       e1*2001/116*0256*..,
                       e11*2001/116*0240*.
                       Subaru Outback          110-191        225/60R17   ECE                                     A19 A33 A56
                       BM/BR, BM/BRS                                                                              A99 Car S03
                       e1*2007/46*0079*..;
                       e13*2007/46*1074*..
R124 000659, Erw. 05




                       Subaru XV               80-110         215/55R17   M+S ECE                                 A13 A19 A56
                       G4                      80-110         225/55R17   ECE                                     A99 Flh KMV
                       e1*2007/46*0597*..                                                                         S04
                       Toyota GT86 (Z)         147            215/45R17   A10 ECE                                 A19 A58 A99
                       ZN, GC/GF                                                                                  Cpe S03
                       e13*2007/46*1287*..;
                       e13*2001/116*
                       0026*05-..
                       - incl. Facelift 2016

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                       Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                       A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000659

                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 4
                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                       Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                       beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
R124 000659, Erw. 05




                       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                       zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
                       (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
                       Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
                       hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
                       nachzuziehen sind.

                       S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
                       werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000659

                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55099014 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW- Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 4
                       S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
                       werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 5. September 2017
                                                                                              00278148.DOC
R124 000659, Erw. 05




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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