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                            Prüfbericht 366-0236-16-WIRD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000323
                            ANLAGE: 9.2                                                            Radtyp: 50154100-06
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 12.06.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                Suzuki, SUZUKI




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 5 J X 15 CH                   Einpreßtiefe (mm)       : 40
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            00-4035             4035                         ohne                        54                       395      1857    11/16
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/03*0323*06




                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : Suzuki, SUZUKI
                            Befestigungsteile                             : Kegelbundmuttern M12x1,25


                             Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             MF           e4*2007/46*1162*..         61        175/65R15                                    10B; 744; 76W; 1);
                                                                                                                            33)
                             MF            e4*2007/46*1162*..        66        175/65R15                                    10B; 744; 76W; 1);
                                                                                                                            33)
                             MF-2S         e6*2018/858*00227*.. 61             175/65R15                                    10B; 744; 76W; 1);
                                                                                                                            33)

                             Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82           175/65R15                                    10B; 744;    76W; 1);
                                                                                                                            33)
                             AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 61             175/65R15                                    10B; 744;    76W; 1);
                                                                                                                            33)
                             UZ            e6*2018/858*00307*.. 61             175/65R15                                    10B; 744;    76W; 1);
                                                                                                                            33)
                             UZ-2S         e6*2018/858*00317*.. 61             175/65R15                                    10B; 744;    76W; 1);
                                                                                                                            33)


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                                 Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                 und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0236-16-WIRD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000323
                            ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: 50154100-06
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.06.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 2 von 2
                                  das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                  angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                  Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                  zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                 entnehmen.
                            76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
                                 Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.

                            1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
                                  - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
                                  - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
                                    Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
                                  - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
                                    und Betriebsanleitung.
                            33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
                                  entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
                                  für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
R124 E1*124R00/03*0323*06




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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