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Gutachten 366-0529-12-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 000140
ANLAGE: 9.1                                              Radtyp: 50144100-01
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ"-Räder Stand: 24.05.2013
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 J X 14 CH                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
01-5710             5710                       ohne                        54                     413    1795      18/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51      165/70R14 81                                       Nicht Daihatsu
                                                                                             Charade;
                                                                                             1); 2)
XP9F(a)        e11*2001/116*0249*.. 51           165/70R14 81                                Nicht Daihatsu
                                                                                             Charade;
                                                                                             1); 2)

Auflagen

1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
      - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
        Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
      - Befestigungsteile und Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad
      - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
        und Betriebsanleitung.
2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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