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							                                                                                                         Anlage 9 - Verwendungsbereich
                       Prüfbericht 366-0300-16-WIRD/N2
                       zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001193
                       ANLAGE: 9.18                                                         Radtyp: RC27-708
                       Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 28.10.2017
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                                                                                                                                  Seite: 1 von 2

                       Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
                       Raddaten:
                       Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                       Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                       Technische Daten, Kurzfassung
                       Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                             och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung         Kennzeichnung               (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                   Zentrierring                                         (kg)      (mm)     datum
                       T3                  RC27-708/T3 LK5/114,3 ohne                             60,1                    730     2300    08/17
                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                       Räder funktionsfähig bleiben.
                       Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                       Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                       Zubehör                                    : Radmutter: D8, Nabenkappe: Z06M/Z06L
                       Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
R124 001193, Erw. 02




                       Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                       AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85         225/50R18          12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                       M)                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74A; 76V
                       AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..     72 - 85   225/50R18          12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                       M)-TMG                                                                                        711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74A; 76V

                       Auflagen
                       10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                            Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                            entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                       11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                            Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                            nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                       11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                            berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                       12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                            Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                       51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                            Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                            Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                            Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                       Prüfbericht 366-0300-16-WIRD/N2
                       zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001193
                       ANLAGE: 9.18                                                      Radtyp: RC27-708
                       Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 28.10.2017
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 2 von 2
                       51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                            Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                            EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                            Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                            des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                       711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                       714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                            angebracht werden.
                       721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                            außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                            Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                            Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                            Ventilherstellers zu beachten.
                       73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                       74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                            die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                            Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                            beachten.
                       76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
R124 001193, Erw. 02




                            wird.




                                                      Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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