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Gutachten 366-0086-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000057
ANLAGE: 9.1                                                             Radtyp: TREZ_E
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 27.06.2013
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Fahrzeughersteller                          : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
             Kennzeichnung                      Kennzeichnung            (mm)                    last     umf.     Fertig
             Rad                                Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREZ8SA42E57 TREZ8SA42E571                      ohne                        57,1                    625    1990     04/11
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : Serienbefestigungmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..         85 - 184 205/55R16         12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                71C; 71E; 72U; 725;
                                                                                                73C; 74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 205/55R16                  12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 4CA;
                                77 - 155 215/55R16                  12K; 51G                    51A; 71C; 71E; 72U;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76V
3c             e1*2007/46*0547*..        77 - 155 205/55R16         12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 4CA;
                                                  215/55R16         12K; 51G                    51A; 71C; 71E; 72U;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76V
3C             e1*2001/116*0307*..       75 - 155 205/55R16         12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 4BB;
                                                  215/55R16         12K; 51G                    51A; 71C; 71E; 72U;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 205/55R16 M+S 12K; 51G; 52J                           10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                71C; 71E; 72U; 725;
                                                                                                73C; 74D; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Gutachten 366-0086-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000057
ANLAGE: 9.1                                                       Radtyp: TREZ_E
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.06.2013
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                                                                                                      Seite: 2 von 2
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO
     V2-03-6 (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
     die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.