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							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001681
                            Gutachten Nr. :         CE-000229-A0-216                                         Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            19
                            Seite :                 1/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-708


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                             RC32-708
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
                            Radausführung:                                          V7
                            Radgröße:                                            7Jx18H2
                            Rad-Einpresstiefe:                                    52 mm
R124 E1*124R00/01*1681*00




                            Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              57,10 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                     800 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2250 mm

                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : VW

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
                            1T                            Serien-Radschraube,                laut Bedienungs-
                                                          Kugelbund Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, anleitung
                                                          Schaftlänge 27,5 mm
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001681
                            Gutachten Nr. :         CE-000229-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            19
                            Seite :                 2/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-708


                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            1T                             e1*2001/116*0211*..
                            1T                             e1*2007/46*0357*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            81 bis 140      VW Touran 2             225/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI)                                                   A93a)E96a)




                            Auflagen und Hinweise

                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
                                 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
R124 E1*124R00/01*1681*00




                                 der dort genannten Serienreifengröße.
                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
                                 Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
                                 Auflage im Gutachten erlaubt.

                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                 werden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                            A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                                 nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                 Fahrzeugherstellers).

                            E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
                                 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
                                 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.



                            Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                            für die Räder Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019