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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000673

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55081214 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7Jx16H2 Typ M10 706
                       Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 3

                       Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                       50.F8        M10 706 F8 / ohne Ring                     5/108/63,4         50        680    2220


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°         140                    31,5


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                          Volvo

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich        Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
R124 000673, Erw. 01




                       Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Volvo S60, V60            84-180            205/60R16     A13 ECE                             A14 A19 A57
                       F, F-N2D                  84-242            215/55R16     A33 ECE                             Car Lim Npf
                       e9*2007/46*0023*..;                                                                           S02
                       e13*2007/46*1157*..
                       Volvo S60CC, V60CC        110-187           215/65R16     A98 ECE                             A14 A19 A57
                       F                                                                                             Car KMV Lim
                       e9*2007/46*0023*..                                                                            S02
                       Volvo S80                 80-180            205/60R16     A13 ECE                             A14 A19 S02
                       A, A-2D                   80-224            225/55R16     A33 ECE
                       e9*2001/116*0057*..,
                       e1*2001/116*0504*..
                       Volvo V70                 80-177            205/60R16     A13 ECE                             A14 A19 Car
                       B, /-2D, /-N2D, /-N2E     80-224            225/55R16     A63 ECE                             S02
                       e9*2001/116*0065*..;
                       e1*2001/116*0505*..;
                       e1*2007/46*0495*..;
                       e13*2007/46*1203*..
                       Volvo XC70                120-224           215/65R16     A13 ECE                             A14 A19 Car
                       B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                         KMV S02
                       e9*2001/116*0065*..;
                       e1*2001/116*0505*..;
                       e1*2007/46*0495*..;
                       e13*2007/46*1203*..




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000673

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55081214 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx16H2 Typ M10 706
                       Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 3

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
R124 000673, Erw. 01




                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                       Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                       beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                       A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
                       mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
                       Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000673

                       Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55081214 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx16H2 Typ M10 706
                       Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 3

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                       zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                       usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.
R124 000673, Erw. 01




                       Lambsheim, 25. Juli 2017                                                      00275454.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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