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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000673

                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081214 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad 7Jx16H2 Typ M10 706
                       Hersteller                           UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                       PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring             Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                                  Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                       50.F9        M10 706 F9 / ohne Ring                      5/108/63,4         50        680    2220


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                       S02       Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°         130                    -


                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                           Volvo

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich         Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
R124 000673, Erw. 01




                       Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Volvo V40                 84                 195/60R16     A13 ECE                             A14 A19 A58
                       M, M-N2E                  84 - 187           205/55R16     A33 ECE                             Flh X4V S02
                       e4*2001/116*
                       0076*27-..;
                       e13*2007/46*1337*..
                       Volvo V40 CC              84-187             205/60R16     A13 ECE                             A14 A19 A57
                       M, M-N2E                                                                                       Flh S02
                       e4*2001/116*
                       0076*29..;
                       e13*2007/46*1337*..
                       - Cross Country

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081214 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7Jx16H2 Typ M10 706
                       Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 2

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
R124 000673, Erw. 01




                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
                       (Typ M).



                       Lambsheim, 25. Juli 2017                                                      00275813.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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