Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-000867
Gutachten Nr. : CE-000058-G0-072 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/2
Hersteller : Fondmetal S.p.A.
Typ : WI157518
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WI157518
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: FM
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: PCD 108F1
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 50,50 mm
R124 E1*124R00/01*0867*06
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLVO
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
P, U, X Serien-Radschraube, laut Bedienungs-
Kegelbund 60°, Gewinde M14x1,5, anleitung
Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-000867
Gutachten Nr. : CE-000058-G0-072 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/2
Hersteller : Fondmetal S.p.A.
Typ : WI157518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 Volvo V90 Cross Country 235/55R18 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo XC60 235/60R18 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI)
R124 E1*124R00/01*0867*06
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 182 Volvo XC40 235/55R18 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ WI157518 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..
Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019