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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                        Elite S.r.l.

                                                                                                          Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      Elite S.r.l.
                                                 Corso Dante 193
                                                 14100 Asti, Italia
                                                 49 02 0272007

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            EJ12
               Typ                               EJ12-6015
               Radgröße                          6,0JX15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                      (mm)
               ELT287/      EJ12-6015 ELT287/08 / ohne Ring           4/108/65,1         25        560    1990
               08

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54688
               Herstellerzeichen                 EW
               Radtyp und Ausführung             EJ12-6015...(s.o.)
§22 54688*00




               Radgröße                          6,0JX15H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°        90                     28
               S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°        115                    28
               S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°        100                    28
               S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°        110                    28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 Opel
                                                 Peugeot

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                       Elite S.r.l.

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen C2              44,50,54      185/55R15   K25                             A01 A12 A14
               J*...*                                                                            A21 C24 S03
               e2*2001/116*
               0283-0286,0316*..
               Citroen C2              50-80         185/55R15                                   A14 A21 A30
               J*...*                                                                            B03 C25 S03
               e2*2001/116*
               0284-0286,
               0316,0339,0344*..
               Citroen C3 (I)          49-80         185/60R15   A63                             A14 A21 C35
               F*...*                  49-80         195/50R15   A12                             S03
               e2*98/14,2001/116*      49-80         195/55R15   A12
               0257-0259,0261,
               0289,0317,0318,
               0329*..
               Citroen C3 (II)         44-88         185/65R15                                   A12 A14 A16
               S*****, S               44-88         195/60R15                                   A21 Y85 S03
               e2*2007/46*0003*..;
§22 54688*00




               e2*2007/46*0060*..
               (FIN: VF7SC, /SR,
               /SN...)
               Citroen C3 (III)        50-85         195/65R15   A90                             A14 A21 KMV
               S                                                                                 Y85 S01
               e2*2007/46*
               0003*44-..,
               e2*2007/46*0060*17-..
               (FIN: VF7SX, /SY...)
               Citroen C3 Picasso      66-70         195/60R15   A90                             A14 A21 S03
               SH****, SH              80-88         195/60R15   A90 M+S
               e2*2001/116*0371*..;
               e2*2007/46*0110*..
               Citroen C3 Pluriel      50,54,80      185/65R15   A63                             A14 A21 B03
               H*****                  50,54,80      195/60R15   A12                             Cbo S03
               e2*2001/116*0266*..
               Citroen C4 (I)          65-103        195/65R15   A13 M+S 112                     A14 A21 B03
               L*****                  65-88         195/65R15   A13 112                         B83 Cpe Lim
               e2*2001/116*0302*..     65-88         205/60R15   A13 112                         S03
                                       65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42 112
               Citroen C5              66-103        195/65R15   R37 112                         A12 A14 A21
               D*...*                  66-103        205/60R15   R37 112                         B03 Car Lim
               e2*98/14*               66-103        205/65R15   R09 112                         S03
               0215 bis 0221,
               0249*..
               Citroen DS3             50-88         185/65R15                                   A12 A14 A16
               S*****, S               50-88         195/60R15                                   A21 Cbo Y84
               e2*2007/46*0003*..                                                                S03
               (FIN: VF7SA...;
               VF7SB)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                  Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Corsa (F)         55-96         185/60R15   K2b                                A01 A12 A14
               U                      55-96         185/65R15   K2b                                A21 A58 Flh
               e2*2007/46*            55-96         195/60R15   K2b K6i K6j                        KOV NoE
               0639*05-..             55-96         205/55R15   K1a K1b K2b K4i K5d K6i K6r        Z15 S02
               Peugeot 1007           50,54,65      175/60R15   A90 Z14                            A14 A21 S03
               K*****                 50-80         185/55R15   A90 R37
               e2*2001/116*0300*..    50-80         185/60R15   A90
                                      50-80         195/55R15   A12
               Peugeot 206            40-66         185/55R15   Flh R37                            A14 A21 A30
               2*...*                 40-66         195/50R15   A01 Flh K1a R37                    B03 S03
               e2*93/81,98/14,        40-80         195/55R15   A01 Flh G09 K1a
               2001/116*              55-100        185/55R15   Cbo Flh R37
               0085, 0168-0174,       55-100        195/50R15   Cbo Flh P26 R37
               0212, 0237-0239,       55-100        195/55R15   Cbo Flh P26 X22
               0250, 0291, 0310,
               0311, 0343*..
               Peugeot 206 RC         130           195/55R15                                      A14 A21 A30
               2*RFK*                                                                              B03 Flh S03
               e2*2001/116*0269*..
§22 54688*00




               Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   R37                                A14 A21 A30
               2*...*                 44-80         195/50R15   A01 K1b R37                        Car S03
               e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15   A01 G09 K1b
               0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15   R09
               0239, 0250, 0291,
               0310, 0311, 0343*..
               Peugeot 206+           44            185/60R15   A01 A90 G03                        A14 A21 Flh
               2*****                 44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                    S01
               e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15   A90
               e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                                      50,54,55      185/60R15   A90 R09
                                      50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
               Peugeot 207 CC         82            185/65R15   A13                                A14 A21 B03
               W*****                 82            195/60R15   A39                                B83 Cbo S04
               e2*2001/116*0340*..
               - Cabrio-Coupé
               Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   A13 M+S                            A14 A21 B03
               W*****, W              50-110        195/60R15   A39 M+S                            B83 Car Flh
               e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   A13                                S04
               e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15   A39
                                      50-88         205/55R15   A12
               Peugeot 208 (I)        50-88         185/65R15   A90                                A14 A21 A58
               C                      50-88         195/60R15   A12                                Flh KOV O01
               e2*2007/46*0070*..;                                                                 S04
               e2*2007/46*0071*..
               Peugeot 208 (II)       55-96         185/60R15   A94                                A14 A21 A58
               U                      55-96         185/65R15   A94                                Flh KOV NoE
               e2*2007/46*            55-96         195/60R15   A01 A12 K2b                        Z15 S02
               0639*03-..             55-96         205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2b K4i K5d K6i
               - ohne GT-Line                                   K6r




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                      Seite 4 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 208 XY (I)     68-88         185/65R15     A90                                   A14 A21 A58
               C                      68-88         195/60R15     A12                                   Flh KMV O01
               e2*2007/46*0070*..                                                                       S04
               Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
               3*...*                 50-80         195/65R15     A13                                   Flh S03
               e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15     A12
               0235,0242-245,0251,
               0252,0287-0288,
               0290,0299,0301,
               0313,0333*..
               Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
               Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   Car S03
               3*...*                 50-80         205/60R15     A12
               e2*98/14,2001/116*
               0235,0242-245,0251,
               0252,0287-288,0299,
               0301,0313,0333*..
               Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
               3*...*                                                                                   Cbo S03
§22 54688*00




               e2*98/14,2001/116*
               0235,0243-244,0290,
               0313*..
               - Cabrio/Coupé


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                        Seite 5 von 9

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54688*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                    Seite 6 von 9
               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§22 54688*00




               werden.

               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
               mm an Achse 1.

               C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
               ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

               C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
               mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
               (50kW)).

               C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
               6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
               1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
               Ausstattung").

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                   Seite 7 von 9
               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
               serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
§22 54688*00




               überprüfen.

               G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
               dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
               (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                  Seite 8 von 9
               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.
§22 54688*00




               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
               an Achse 1.

               P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
               Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54688 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55800323 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ EJ12-6015
               Hersteller                    Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 9 von 9
               X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum
§22 54688*00




               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 24. Januar 2023




               Schmidt                                                                      00402895.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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