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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                        Elite S.r.l.

                                                                                                          Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      Elite S.r.l.
                                                 Corso Dante 193
                                                 14100 Asti, Italia
                                                 49 02 0272007

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            EJ12
               Typ                               EJ12-6516
               Radgröße                          6,5JX16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                      (mm)
               ELT271/      EJ12-6516 ELT271/02 / Ø67,1-              4/100/56,6         35        575    1990
               02           Ø56,6

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54689
               Herstellerzeichen                 EW
               Radtyp und Ausführung             EJ12-6516...(s.o.)
§22 54689*00




               Radgröße                          6,5JX16H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110                    26
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100                    26
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°        100                    -
               S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Fiat
                                                 Opel

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Aveo          51, 63, 74   195/55R16   A90                              A15 A21 Flh
               KL1T                    51, 63, 74   195/60R16   A12                              Lim V16 S04
               e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74   205/50R16   A12
                                       51, 63, 74   205/55R16   A12
                                       51, 63, 74   225/50R16   A01 A12 K2b K4h R03
               Chevrolet Spark         50, 60       195/40R16   K1c K2b K3i K5d K6i K8e          A01 A12 A15
               KL1M                    50, 60       195/45R16   K1c K2b K3i K5d K6i K8e          A21 Flh S03
               e4*2007/46*0129*..
               - incl. Facelift 2013
               Daewoo Lanos            55-78        195/45R16   K2b T80                          A01 A12 A15
               KLAT, SUPT              55-78        205/45R16   K2b                              A21 B02 K42
               e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S02
               2001/116*
               0002,0017*..
               Daewoo Nubira           66-98        205/45R16   K1b                              A01 A12 A15
               KLAJ, UU6J, SUPJ                                                                  A21 B02 K42
               e4*96/27,97/27,                                                                   Snu
               98/14,2001/116*
§22 54689*00




               0004,0018,0025*..
               Fiat Punto              48-99        185/55R16   K1a K1b R37                      A01 A12 A15
               199                     48-99        195/50R16   K1c K2b R37 T84                  A21 Flh S02
               e3*2001/116*0217*..,    48-99        195/55R16   K1c K2b K42 K56
               e3*2001/116*0286*..,    48-99        205/50R16   K1c K2b K42 K56
               e3*2007/46*0009*..,     48-99        215/50R16   K1c K2b K42 K45 K56
               e3*2007/46*0010*..
               - Grande / Evo
               Opel Adam               51-74        185/55R16   A91                              A15 A21 A58
               S-D                     51-74        185/60R16   A91                              Y84 S01
               e1*2001/116*            51-85        185/55R16   A91 M+S
               0379*22-..              51-85        185/60R16   A91 M+S
                                       51-85        195/50R16   A12
                                       51-85        195/55R16   A12
                                       51-85        205/50R16   A01 A12 K2b
               Opel Adam Rocks         51-85        185/55R16   A91 M+S                          A15 A21 A58
               S-D                     51-85        185/60R16   A91 M+S                          KMV Y84 S01
               e1*2001/116*            51-85        195/50R16   A12 M+S
               0379*22-..              51-85        195/55R16   A12 M+S
                                       51-85        205/50R16   A12 M+S
               Opel Astra-H            55-92        195/55R16   A11 R37                          A15 A21 Flh
               A-H                     55-92        205/50R16   A11 R37                          S01
               e1*2001/116*0261*..;    55-92        205/55R16   A11
               e1*2007/46*0344*..      55-92        215/50R16   A12
               Opel Astra-H Caravan    55-92        195/55R16   A11 R37                          A15 A21 Car
               A-H/SW -/Van            55-92        205/50R16   A11 R37                          S01
               e1*2001/116*0293*..;    55-92        205/55R16   A11
               e1*2007/46*0341*..;     55-92        215/50R16   A12
               e1*2007/46*0576*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                       Elite S.r.l.

                                                                                                      Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Astra-H GTC        55-92         195/55R16    A11 R37                               A15 A21 Cpe
               A-H/C                   55-92         205/50R16    A11 R37                               S01
               e4*2001/116*0094*..     55-92         205/55R16    A11
                                       55-92         215/50R16    A12
               Opel Corsa-D            44-74         195/55R16    A30                                   A15 A21 Flh
               S-D, S-D/Van            44-74         205/50R16    A01 A12 K2b                           S01
               e1*2001/116*            44-74         215/50R16    A01 A12 K1a K2b K41 K44 K46 K56
               0379*00-29;
               e1*2007/46*
               0505*00-07;
               e50*2007/46*0055*..
               Opel Corsa-E            51-85         185/55R16    A90                                   A15 A21 Flh
               S-D, S-D/Van            51-85         185/60R16    A12                                   S01
               e1*2001/116*            51-85         195/50R16    A12
               0379*30-..;             51-85         195/55R16    A12
               e1*2007/46*0505*08-..   51-85         205/50R16    A01 A12 K2b K4i K6g K8h
               Opel Karl               54, 55        185/50R16    G01 K1c K2c K5b K7b K8i               A01 A12 A15
               D-A                     54, 55        195/45R16    K1c K2c K8i                           A21 A58 Flh
               e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16    K1c K2c K5b K7b K8i                   KOV OK5
§22 54689*00




                                                                                                        V16 S04
               Opel Karl Rocks         54, 55        185/50R16    G01 K2b K5b K5w K6x K7b K8i           A01 A12 A15
               D-A                     54, 55        195/45R16    K2b K6x K8i                           A21 A58 Flh
               e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16    K2b K5b K5w K6x K7b K8i               KMV V16 S04
               Opel Tigra-B            51,66,92      205/50R16    K2b K42 K45                           A01 A12 A15
               X-C/Roadster                                                                             A21 S01
               e11*2001/116*0227*.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54689*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
               werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
               Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                    Seite 5 von 9
               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
§22 54689*00




               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                        Seite 6 von 9
               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 54689*00




               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                Seite 7 von 9
               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 54689*00




               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
               mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                    Seite 8 von 9
               Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
               mitgelieferten Befestigungsschrauben (S02) M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
               Befestigungsmuttern (S03) M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
               Seite 1) verwendet werden.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
§22 54689*00




               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. Mai 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54689 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16H2 Typ EJ12-6516
               Hersteller                    Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 9 von 9
               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 8. Mai 2023




               Schmidt                                                                      00409258.DOC JR-CS
§22 54689*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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