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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                              /, \    TUVRheinland®
                    u    .                               .                                      Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                         Elite S.r.l.


                                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                       Elite S.r.l.
                                   Corso Dante 193
                                   14100 Asti, Italia
                                   49 02 0272007


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             EJ12
Typ                                EJ12-7517
Radgröße                           7,5JX17EH2+
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- | Rad- | Abrollumfang
führung                                                 Lochkreis- (mm)/   |tiefe              last     |(mm)
                                                        Mittenloch-®       (mm)                (kg)
                                                        (mm)
ELT273/ | EJ12-7517 ELT273/04 / @65,1-                  4/108/63,4         35                  580     |2200
04            263,4 (Zentrierring eingeklebt)

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         54690
Herstellerzeichen                  EW
Radtyp und Ausführung              EJ12-7517...(s.0.)
Radgröße                           7,5JX17EH2+
Einpresstiefe                      ET...(s.o.)
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel


Nr.       Art der Befestigungsmittel | Bund              Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
S01    | Mutter M12x1,5                 Kegel 60°        110                        -
S02 | Mutter M12x1,5                    Kegel 60°        135                        -

Prüfungen


Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich


Hersteller                         Ford
                                   Mazda


Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
                                                                                A TUVRheinland®
                                                                                       Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                        Elite S.r.l.


                                                                                                Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     |kW-Bereich | Reifen              Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX             55-103            195/45R17      | 7181785                                 A12 A14 A18
JK8                   55-103             205/40R17       |T84                                     A58 S02
e9*2007/46*0092*00- | 55-103             205/45R17
17                     55-103            215/40R17
                       55-103            215/45R17      | A01 K3u
Ford EcoSport          66-103            205/50R17                                                A12 A14 A18
JK8                    66-103            205/55R17      | A01 K3u                                 A58 B02 V17
e9*2007/46*0092*00- | 66-103             215/50R17                                                S02
17                     66-103            225/45R17
                       66-103            225/50R17_|     A01 Kib K2a K3u
                       66-103            235/45R17
                       66-103            245/45R17      | AO1 Kib K2a
Ford EcoSport          73-103            205/50R17                                                A12 A14 A18
JK8                     73-103           205/55R17      | A01 K9v                                 A58 S02
e9*2007/46*0092*18-.. | 73-103           215/50R17        |AO01 K9v
- ab Baujahr 2018      73-103            225/45R17_|AO01 K9v
                       73-103            225/50R17       |A01 Kib K2a K9v
                       73-103            235/45R17      | A01 K9v
                       73-103            245/45R17      | A01 Kib K2a K8c K9v
Ford Fiesta (VI)       43-74             195/40R17      | Kic K2b K44 K46 T81                     A01 A12 A14
JH1, JD3               43-74             205/40R17 | GO1 Kic K2b K44 K45 K46 K56                  A18 Flh V17
e1*98/14*0191*..,      43-74             215/35R17      | Kic K2b K41 K44 K45 K46 K56 T79      | S01
e1*2001/116*0210*..                                      T83
Ford Fiesta (VII)      44-99             195/40R17_|K1a K2b K41 K45 T81                           AO1 A12 A14
JA8, JR8               44-99             205/40R17_      |G03 K1c K2b K32 K41 K44 K45             A18 B02 Fih
e9*2001/1 16*          44-99             215/35R17       |KicK2b K41 K43 K44 K45                  V17 501
0069*00-10;            44-99             225/35R17       |KicK2b K32 K41 K43 K44 K45
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)      44-147            195/40R17      | Kia K2b K41 K45 T81                     AO1 A12 A14
JA8, JR8               44-147            205/40R17        |Kic K2b K32 K41 K44 K45                A18 BO2 Fih
e9*2001/116*           44-147            215/35R17       |Kic K2b K41 K43 K44 K45                 V17 502
0069*11-..;            44-147            225/35R17       |Kic K2b K32 K41 K43 K44 K45
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII)     51-103            195/45R17      | K2b                                     AO1 A12 A14
JHH, JGH               51-103            205/45R17       |KlaKlibK2b K5a                          A18 A58 Flh
e9*2007/46*3142*..;   | 51-103           215/40R17_      |KiaKibK2bK5a                            KOV S02
e9*2007/46°3159*..      |51-103          215/45R17_|     Kia K1b K2b K5a
Ford Fiesta Active     62-103            205/45R17                                                A12 A14 A18
(VIII)                 62-103            215/40R17__|    AO1 K2b K6y                              A58 Fih KMV
JHH                    62-103            215/45R17 | A01 K2b K6y                                  $02
e9*2007/46*3142*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
                                                                                  A TUVRheinland®
                                                                                        Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                         Elite S.r.l.


                                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung        |kW-Bereich | Reifen            Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta ST (VII)    | 147             205/45R17       |KiaK2b K5a                              A01 A12 A14
JHH                       147             215/40R17       |KiakKibK2bK5a                           A18 A58 Fih
e9*2007/46*3142*..        147             215/45R17_      |KiakKibK2bK5a                           KOV S02
Ford Fiesta ST 150        110             195/40R17 | Kic K2b K44 K46 T81                          A01 A12 A14
(VI)                      110             205/40R17_|     Kic K2b K44 K45 K46 K56                  A18 Flh V17
JD3                       110             215/35R17 ‘| Kic K2b K41 K44 K45 K46 K56T79           | S01
e1*2001/116*0210*..                                    T83
Ford Focus (I)            55-96           205/40R17__|    K1c K2c K42 K56 R37 T80 T81 T84        | AO1 A12 A14
D.W,D.X                   55-96           215/40R17_      |Kic K2c K42 K56 T83 T87                 A18 BO2 Car
e13*97/27*, 98/14",    — | 55-96          225/35R17 | Kic K2c K42 K56 T82 T86                      Fih K44 Sth
0037-40, 56-58*..                                                                                  V17 S01
Ford Focus RS (I)         158             205/45R17_      |M+S                                     A12 A14 A18
DBY                       158             215/45R17_      |M+S                                     B02 B03 S01
e11*2001/116*0194*.. | 158                225/45R17       |A01 K1la Kib K46 M+S
Ford Focus ST 170 (I) | 127               215/45R17       |Kic K2b K41 K42 K44 K45 K56             AO1 A12 A14
DA1, DB1, DN1                                                                                      A18 BO2 Car
e13*98/14*                                                                                         Fin SO1
0081,0082,0095*..
Ford Fusion               50-74           205/40R17_      |Kic K2b T80 T81                         A01 A12 A14
JU2                       50-74           205/45R17_      |Kic K2b K46                             A18 V17 S01
e1*98/14*0194*00-25 | 50-74               215/40R17_      |Kic K2b K46
                          50-74           225/35R17_|     Kic K2b K44 K46
Ford KA+                  51-63           195/40R17__|    K1a Kib K2b K5d K7d K8d                  A01 A12 A14
KAF                       51-63           205/40R17      | Kic K2b K5d K7d K8m                     A18 Fih KOV
e13*2007/46*                                                                                       S02
1637*01-03
Ford Puma                 66-92           205/40R17      | G01                                     AO1 A12 A14
ECT                                                                                                A18 BO2 K2b
e13*95/54*0024*..                                                                                  K56 LO2 S01
Ford Transit/Tourneo      [55-74          195/45R17       __|T85                                   A12 A14 A18
Courier                   55-74           205/45R17 | A01 Köd                                      S02
JU2, JN8
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 2 (I)               50-74           205/40R17      | G01 Kic K2b K46 K56                     A01 A12 A14
DY                        50-74           215/35R17       |Kic K2b K44 K46 K56                     A18 Fih S01
e1*2001/116*0212*..



Allgemeine Hinweise


Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkonirollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                               A TUVRheinland®
                  1"   .                            ,                          Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                         Elite S.r.l.


                                                                                     Seite 4 von 9
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


Fahrzeughöchst-            Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit            Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                           V       W         Y
210 km/h                   100%    100%      100%
220 km/h                   97%     100%      100%
230 km/h                   94%     100%      100%
240 km/h                   91%     100%      100%
250 km/h                   -       95%       100%
260 km/h                   -       90%       100%
270 km/h                   -       85%       100%
280 km/h                   -       -         95%
290 km/h                   -       -         90%
300 km/h                   -       -         85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
                                                                                            /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A0O1    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                  A TUVRheinland®
                   1"     .                        ,                             Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                      Elite S.r.l.


                                                                                          Seite 5 von 9
A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


BO2     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Car      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).


Fih      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegsireckenzahlers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03    _Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

Kia     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Kib      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


Kic     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                  2    TÜVRheinland®
                 n    .                           ,                              Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                      Elite S.r.l.


                                                                                          Seite 6 von 9
K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


KA3     An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.


K44     An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


KA5     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkofflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.


K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkofflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


K5d     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.


K7d     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


K8c     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                    2    TÜVRheinland®
                   un   .                           .                              Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                        Elite S.r.l.


                                                                                            Seite 7 von 9
K8d     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


Köm     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.


K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.


KMV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


LO2     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
                                                                                         /
Reifenkombination herzustellen.


M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

$02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO2 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                        2    TÜVRheinland®
                     Mi   .                             ,                              Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                           Elite S.r.l.


                                                                                                Seite 8 von 9
T83       _ Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84         Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85         Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86         Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87   _ Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V17       _ Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:


            Vorderachse       Hinterachse


Nr.   1     195/40R17         215/35R17
Nr.   2     195/45R17         215/40R17
Nr.   3     205/40R17         225/35R17
Nr.   4     205/45R17         235/40R17
Nr.   5     205/50R17         225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   6     205/55R17         225/50R17
Nr.   7     215/40R17         245/35R17
Nr.   8     215/45R17         235/40R 17, 245/40R17
Nr.   9     215/50R17         235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.
  10 215/55R17                235/50R17
Nr.
  11 225/45R17                245/40R17, 255/40R17
Nr. 12      225/50R17         245/45R17, 255/45R17
Nr.
  13 225/55R17                245/50R17, 255/50R17
Nr. 14      235/45R17         255/40R17, 265/40R17
Nr.
  15 235/50R17                255/45R17
Nr.
  16 235/55R17                255/50R17
Nr. 17      235/60R17         255/55R17
Nr.
  18 245/45R17                265/40R 17, 275/40R17
Nr.
  19 255/45R17                285/40R17


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum


Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2023 in Lambsheim statt.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                   /, \   TUVRheinland®
                 u    .                            .                                Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                      Elite S.r.l.


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Hinweis zum Sonderrad


Die Befestigung der Zentrierringe O65, 1-@63,4 und @67,1-@66,1 erfolgt durch Einkleben mittels
Loctite SI 5970. Eine ausreichende Haltbarkeit wurde durch wiederholte Montageversuche
nachgewiesen und vom Hersteller bestätigt. Das Einkleben der Zentrierringe muss entsprechend der
mitgelieferten Montageanleitung erfolgen.



Prüfergebnis


Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.


Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.



Lambsheim, 10. März 2023




Schmidt                                                                         00405968.DOC JR-CS




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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