GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO /, \ TUVRheinland®
u . . Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
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Auftraggeber Elite S.r.l.
Corso Dante 193
14100 Asti, Italia
49 02 0272007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell EJ12
Typ EJ12-7517
Radgröße 7,5JX17EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- | Rad- | Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ |tiefe last |(mm)
Mittenloch-® (mm) (kg)
(mm)
ELT273/ | EJ12-7517 ELT273/04 / @65,1- 4/108/63,4 35 580 |2200
04 263,4 (Zentrierring eingeklebt)
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54690
Herstellerzeichen EW
Radtyp und Ausführung EJ12-7517...(s.0.)
Radgröße 7,5JX17EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel | Bund Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
S01 | Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 | Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Mazda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
A TUVRheinland®
Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
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Handelsbezeichnung |kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX 55-103 195/45R17 | 7181785 A12 A14 A18
JK8 55-103 205/40R17 |T84 A58 S02
e9*2007/46*0092*00- | 55-103 205/45R17
17 55-103 215/40R17
55-103 215/45R17 | A01 K3u
Ford EcoSport 66-103 205/50R17 A12 A14 A18
JK8 66-103 205/55R17 | A01 K3u A58 B02 V17
e9*2007/46*0092*00- | 66-103 215/50R17 S02
17 66-103 225/45R17
66-103 225/50R17_| A01 Kib K2a K3u
66-103 235/45R17
66-103 245/45R17 | AO1 Kib K2a
Ford EcoSport 73-103 205/50R17 A12 A14 A18
JK8 73-103 205/55R17 | A01 K9v A58 S02
e9*2007/46*0092*18-.. | 73-103 215/50R17 |AO01 K9v
- ab Baujahr 2018 73-103 225/45R17_|AO01 K9v
73-103 225/50R17 |A01 Kib K2a K9v
73-103 235/45R17 | A01 K9v
73-103 245/45R17 | A01 Kib K2a K8c K9v
Ford Fiesta (VI) 43-74 195/40R17 | Kic K2b K44 K46 T81 A01 A12 A14
JH1, JD3 43-74 205/40R17 | GO1 Kic K2b K44 K45 K46 K56 A18 Flh V17
e1*98/14*0191*.., 43-74 215/35R17 | Kic K2b K41 K44 K45 K46 K56 T79 | S01
e1*2001/116*0210*.. T83
Ford Fiesta (VII) 44-99 195/40R17_|K1a K2b K41 K45 T81 AO1 A12 A14
JA8, JR8 44-99 205/40R17_ |G03 K1c K2b K32 K41 K44 K45 A18 B02 Fih
e9*2001/1 16* 44-99 215/35R17 |KicK2b K41 K43 K44 K45 V17 501
0069*00-10; 44-99 225/35R17 |KicK2b K32 K41 K43 K44 K45
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII) 44-147 195/40R17 | Kia K2b K41 K45 T81 AO1 A12 A14
JA8, JR8 44-147 205/40R17 |Kic K2b K32 K41 K44 K45 A18 BO2 Fih
e9*2001/116* 44-147 215/35R17 |Kic K2b K41 K43 K44 K45 V17 502
0069*11-..; 44-147 225/35R17 |Kic K2b K32 K41 K43 K44 K45
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII) 51-103 195/45R17 | K2b AO1 A12 A14
JHH, JGH 51-103 205/45R17 |KlaKlibK2b K5a A18 A58 Flh
e9*2007/46*3142*..; | 51-103 215/40R17_ |KiaKibK2bK5a KOV S02
e9*2007/46°3159*.. |51-103 215/45R17_| Kia K1b K2b K5a
Ford Fiesta Active 62-103 205/45R17 A12 A14 A18
(VIII) 62-103 215/40R17__| AO1 K2b K6y A58 Fih KMV
JHH 62-103 215/45R17 | A01 K2b K6y $02
e9*2007/46*3142*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
A TUVRheinland®
Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
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Handelsbezeichnung |kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta ST (VII) | 147 205/45R17 |KiaK2b K5a A01 A12 A14
JHH 147 215/40R17 |KiakKibK2bK5a A18 A58 Fih
e9*2007/46*3142*.. 147 215/45R17_ |KiakKibK2bK5a KOV S02
Ford Fiesta ST 150 110 195/40R17 | Kic K2b K44 K46 T81 A01 A12 A14
(VI) 110 205/40R17_| Kic K2b K44 K45 K46 K56 A18 Flh V17
JD3 110 215/35R17 ‘| Kic K2b K41 K44 K45 K46 K56T79 | S01
e1*2001/116*0210*.. T83
Ford Focus (I) 55-96 205/40R17__| K1c K2c K42 K56 R37 T80 T81 T84 | AO1 A12 A14
D.W,D.X 55-96 215/40R17_ |Kic K2c K42 K56 T83 T87 A18 BO2 Car
e13*97/27*, 98/14", — | 55-96 225/35R17 | Kic K2c K42 K56 T82 T86 Fih K44 Sth
0037-40, 56-58*.. V17 S01
Ford Focus RS (I) 158 205/45R17_ |M+S A12 A14 A18
DBY 158 215/45R17_ |M+S B02 B03 S01
e11*2001/116*0194*.. | 158 225/45R17 |A01 K1la Kib K46 M+S
Ford Focus ST 170 (I) | 127 215/45R17 |Kic K2b K41 K42 K44 K45 K56 AO1 A12 A14
DA1, DB1, DN1 A18 BO2 Car
e13*98/14* Fin SO1
0081,0082,0095*..
Ford Fusion 50-74 205/40R17_ |Kic K2b T80 T81 A01 A12 A14
JU2 50-74 205/45R17_ |Kic K2b K46 A18 V17 S01
e1*98/14*0194*00-25 | 50-74 215/40R17_ |Kic K2b K46
50-74 225/35R17_| Kic K2b K44 K46
Ford KA+ 51-63 195/40R17__| K1a Kib K2b K5d K7d K8d A01 A12 A14
KAF 51-63 205/40R17 | Kic K2b K5d K7d K8m A18 Fih KOV
e13*2007/46* S02
1637*01-03
Ford Puma 66-92 205/40R17 | G01 AO1 A12 A14
ECT A18 BO2 K2b
e13*95/54*0024*.. K56 LO2 S01
Ford Transit/Tourneo [55-74 195/45R17 __|T85 A12 A14 A18
Courier 55-74 205/45R17 | A01 Köd S02
JU2, JN8
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 2 (I) 50-74 205/40R17 | G01 Kic K2b K46 K56 A01 A12 A14
DY 50-74 215/35R17 |Kic K2b K44 K46 K56 A18 Fih S01
e1*2001/116*0212*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkonirollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
/
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A0O1 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
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A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
BO2 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).
Fih Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegsireckenzahlers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03 _Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
Kia Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Kib Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Kic Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KA3 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KA5 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkofflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkofflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
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K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Köm An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LO2 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
/
Reifenkombination herzustellen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
$02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO2 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO 2 TÜVRheinland®
Mi . , Precisely Right.
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
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T83 _ Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T87 _ Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V17 _ Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 195/45R17 215/40R17
Nr. 3 205/40R17 225/35R17
Nr. 4 205/45R17 235/40R17
Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 205/55R17 225/50R17
Nr. 7 215/40R17 245/35R17
Nr. 8 215/45R17 235/40R 17, 245/40R17
Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.
10 215/55R17 235/50R17
Nr.
11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr.
13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr.
15 235/50R17 255/45R17
Nr.
16 235/55R17 255/50R17
Nr. 17 235/60R17 255/55R17
Nr.
18 245/45R17 265/40R 17, 275/40R17
Nr.
19 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2023 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO /, \ TUVRheinland®
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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
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Hinweis zum Sonderrad
Die Befestigung der Zentrierringe O65, 1-@63,4 und @67,1-@66,1 erfolgt durch Einkleben mittels
Loctite SI 5970. Eine ausreichende Haltbarkeit wurde durch wiederholte Montageversuche
nachgewiesen und vom Hersteller bestätigt. Das Einkleben der Zentrierringe muss entsprechend der
mitgelieferten Montageanleitung erfolgen.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. März 2023
Schmidt 00405968.DOC JR-CS
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim