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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                          /, \    TUVRheinland®
                     u   .                                .                                 Precisely Right.
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                        Elite S.r.l.


                                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Elite S.r.l.
                                  Corso Dante 193
                                  14100 Asti, Italia
                                  49 02 0272007


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            EJ12
Typ                               EJ12-7517
Radgröße                          7,5JX17EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- | Rad- | Abrollumfang
führung                                                Lochkreis- (mm)/   |tiefe           last     (mm)
                                                       Mittenloch-o       (mm)             (kg)
                                                       (mm)
ELT273/ | EJ12-7517 ELT273/04 / ohne Ring          | 4/108/65,1           35               580     2200
04


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54690
Herstellerzeichen                 EW
Radtyp und Ausführung             EJ12-7517...(s.0.)
Radgröße                          7,5JX17EH2+
Einpresstiefe                     ET...(S.0.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel


Nr.       Art der Befestigungsmittel | Bund             Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
$01    | Schraube M12x1,25             Kegel 60°        115                        28
$02 | Schraube M12x1,25                Kegel 60°        100                        28

Prüfungen


Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich


Hersteller                        Opel
                                  Peugeot


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
                                                                                A TUVRheinland®
                                                                                       Precisely Right.
Anlage 11 zum Prifbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                           Elite S.r.l.


                                                                                                Seite2von 7

Handelsbezeichnung       |kW-Bereich        |Reifen      Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa (F)           55-96              195/45R17                                             A12 A14 A18
U                        55-96              205/45R17   | A01 K2b                                 A58 Fih KOV
e2*2007/46*                                                                                       NoE S01
0639*05-..
Opel Mokka (B)           74.,81,96          215/60R17    |AS7                                     A14 A18 A58
U                                                                                                 NoE NoP S01
e2*2007/46*0639*12-..
Peugeot 208 (II)         55-96              195/45R17                                             A12 A14 A18
U                        55-96              205/45R17                                             A58 Fih KOV
e2*2007/46*                                                                                       NoE S01
0639*03-..
- ohne GT-Line
Peugeot 208 GT-Line      |74-96             195/45R17   | A90 M+S                                 A14 A18 A58
(Il)                     74-96              205/45R17 | A94                                       Flh KMV NoE
U                                                                                                 S01
e2*2007/46*
0639*03-..
Peugeot 308 (I)          66-120             205/50R17   | R37 T89 T93 116                         A12 A14 A18
ar A.                    66-120             215/45R17   | R37 T87 T88 T91 116                     Cbo Fih V17
e2*2001/116*0362*..,    | 66-128            225/45R17    |116                                     S02
e2*2007/46*0101*..
- Fließheck
- CabrioCoupé
incl. Facelift 2011
Peugeot 308 (I)          66-120             205/50R17   | R37 T89 T93 116                         A12 A14 A18
Break/SW                 66-120             215/45R17   | R37 T87 T88 T91 116                     Car V17 S02
queen 4                  66-128             225/45R17    |T90 116
e2*2001/116*0362*..,
e2*2007/46*0101*..
incl. Facelift 2011



Allgemeine Hinweise


Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkonirollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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                  .    .                            ,                             Precisely Right.
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                         Elite S.r.l.


                                                                                           Seite 3 von 7

Fahrzeughöchst-            Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit            Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                           V      W          Y
210 km/h                   100%    100%      100%
220 km/h                   97%     100%      100%
230 km/h                   94%     100%      100%
240 km/h                   91%     100%      100%
250 km/h                   -      95%        100%
260 km/h                   -      90%        100%
270 km/h                   -      85%        100%
280 km/h                   -       -         95%
290 km/h                   -       -         90%
300 km/h                   -       -         85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulassig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
                                                                                            /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

116     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


A0O1    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                        Elite S.r.l.


                                                                                               Seite 4 von 7

A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


A90       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.


A94       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.


AS7       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.


Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).


Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Fih       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").


NoP       Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37       Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

$02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO2 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                    2    TÜVRheinland®

                   1"   .                            ,                             Precisely Right.
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                       Elite S.r.l.


                                                                                            Seite 5 von 7

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93   _ Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO
                                                                                                       AX. TÜVRheinland®
                                                                                                           Precisely Right.
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                                                   PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                                                       Elite S.r.l.


                                                                                                                    Seite 6 von 7

V17                          _ Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:


                                            Vorderachse   Hinterachse


Nr.
                 oOOoNOOIPOD—-OOONDOIPOD—




                                            195/40R17     215/35R17
Nr.                                         195/45R17     215/40R17
Nr.                                         205/40R17     225/35R17
Nr.                                         205/45R17     235/40R17
Nr.                                         205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.                                         205/55R17     225/50R17
Nr.                                         215/40R17     245/35R17
Nr.                                         215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr.                                         215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.                                         215/55R17     235/50R17
      Cs GE




Nr.                                         225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr.                                         225/50R17     245/45R17, 255/45R17
      GG




Nr.                                         225/55R17     245/50R17, 255/50R17
      Ce Cs CO




Nr.                                         235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr.                                         235/50R17     255/45R17
Nr.                                         235/55R17     255/50R17
      Ca




Nr.                                         235/60R17     255/55R17
      GE




Nr.                                         245/45R17     265/40R17, 275/40R17
      GER




Nr.                                         255/45R17     285/40R17
      JE




Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum


Die Verwendungsprüfung fand am 30. März 2023 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                   ,\   TUVRheinland®

                  u    .                            .                             Precisely Right.
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                      Elite S.r.l.


                                                                                            Seite 7 von 7

Prüfergebnis


Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.


Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.



Lambsheim, 30. März 2023




Schmidt                                                                        00407423.DOC




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