GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO 2 TÜVRheinland®
r . , Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 1 von 9
Auftraggeber Elite S.r.l.
Corso Dante 193
14100 Asti, Italia
49 02 0272007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell EJ12
Typ EJ12-7517
Radgröße 7,5JX17EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- | Rad- | Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ |tiefe last | (mm)
Mittenloch-@ (mm) (kg)
(mm)
ELT273/ | EJ12-7517 ELT273/01 / @67,1- 4/100/56,1 38 580 |2200
01 O56,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54690
Herstellerzeichen EW
Radtyp und Ausführung EJ12-7517...(s.0.)
Radgröße 7,5JX17EH2+
Einpresstiefe ET...(S.0.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel | Bund Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
$01 |Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S02 | Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,6
S03 | Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,6
S04 | Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO
A TUVRheinland®
Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 2 von 9
Handelsbezeichnung |kW-Bereich |Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) 66-81 205/45R17 A12 A14 A18
EP1, -2, -4 66-81 215/40R17_ | A01 K2b K42 K90 Flh S04
e11*98/14* 66-81 215/45R17 |A01 G01 K2b K42 K90
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) 66-81 205/45R17 A12 A14 A18
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 215/40R17 | A01 Kia K2b K42 K90 Flh S04
e11*98/14* 66-81 215/45R17 |A01 G01 Kia K2b K42 K90
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé 88-92 205/45R17 A12 A14 A18
(VIN) 88-92 215/40R17 | A01 K2b K42 K90 Cpe S04
EM2
e6*98/14*0080"..
Honda Jazz (I) 57,61 205/40R17 | GO1 Kic K2b AO1 A12 A14
GD1,GD5,GE2,GE3 | 57,61 215/35R17 |Klc K2b K44 A18 K42 K56
e6*98/14*0088,87*.., LK6 S04
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (Il) 66, 73 195/45R17_ |Kic K2b K3b K5b K6b A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 | 66, 73 205/40R17_ |Kic K2b K3b K5b K6b A18 S04
e6*2001/116* 66, 73 205/45R17 |Kic K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (Il) 66, 73 195/45R17_ |Kic K2b K3b K5b K6b A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 | 66, 73 205/40R17_| K1ic K2b K3b K5b K6b A18 S04
e6*2007/46* 66, 73 205/45R17 |Kic K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (Ill) 75, 96 195/45R17 |Klc A01 A12 A14
GK A18 Flh KOV
e6*2007/46*0162*.. S04
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Crosstar | 72 205/45R17 A12 A14 A18
(IV) A58 Fih KMV
GR S04
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Rover 2..,-25,MG ZR 155-107 205/40R17 |G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81 AO1 A12 A14
RF,F 55-107 215/35R17 |Kic K2c K42 K56 T79 T83 A18 Npf V17
H224, 55-107 225/35R17 |KicK2c K42 K56 S04
e11°93/81, 55-118 205/45R17 |Kia K2b K42 K56 R09
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MGZS | 55-110 205/40R17 | K42 K46 K56 T80 T81 T84 AO1 A12 A14
RT,T 74-130 205/45R17 |K41 K42 K46 K56 R67 A18 Kic K2c
H093, S04
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO
AX. TÜVRheinland®
Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung |kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S |65-160 195/45R17 |Kla Kib K2b R37 A01 A12 A14
Mini 65-160 205/45R17 ‘| K1c K2a K2b K32 A18 Cbo Fih
e1*2001/1 16* 65-160 215/40R17 | Kic K2c K32 K42 K56 V17 S02
0231*08-.. 65-160 215/45R17 | Kic K2c K32 K42 K56
- ab MJ 2007 65-160 235/40R17_ |K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70
65-85 205/40R17 | Kic K2c
65-85 225/35R17 | Kic K2c K42 K56
Mini One, Cooper, -S | 55-155 205/45R17 | KlaKib K2b AO1 A12 A14
Mini-N, UKL- 55-155 215/40R17 |Kic K2b K42 A18 Car Cbo
C,/K/L,/B-L, -N1 55-155 215/45R17 |KicK2b K42 Cpe Fih V17
e1*2001/116*0343*..; | 55-90 205/40R17 | Kia K1b K2b T80 T81 S03
e1*2007/46* 55-90 225/35R17 | Kic K2a K2b K42
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S [55-160 195/45R17 | Kia K1b K2b R37 AO1 A12 A14
R50, Mini 55-160 205/45R17 |Kic K2a K2b K32 A18 Cbo Fih
e1*98/14*0168*.., 55-160 215/40R17 | Kic K2c K32 K42 K56 V17 501
e1*2001/1 16" 55-160 215/45R17__| Kic K2c K32 K42 K56
0231*00-07 55-160 235/40R17_ | Kic K2c K32 K41 K42 K56 R70
- bis MJ 2006 55-85 205/40R17 |KicK2c
55-85 225/35R17 | Kic K2c K42 K56
Mitsubishi Carisma 66 205/40R17 | K42 K56 K90 T80 T81 T84 A01 A12 A14
DAO A18 B02 S04
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO A TUVRheinland®
1" . , Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 4 von 9
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulassig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
/
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A0O1 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchien der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
BO2 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO 2 TÜVRheinland®
r . . Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 5 von 9
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Fih Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Esist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzahlers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, $ 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G09 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
Kia Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Kic Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO 2 TÜVRheinland®
r . . Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 6 von 9
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunsistoffverkleidung ist zu achten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
RO9 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO 2 TÜVRheinland®
1. . . Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 7 von 9
R67 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
R70 Fürdas Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
$02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
$04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
A TUVRheinland®
Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 8 von 9
V17 _ Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr.
—
195/40R17 215/35R17
Nr. 195/45R17 215/40R17
DAF OND
Nr. 205/40R17 225/35R17
Nr. 205/45R17 235/40R17
Nr. 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 205/55R17 225/50R17
Nr. 215/40R17 245/35R17
OOoNSNDOI P@OD—_-OOON
Nr. 215/45R17 235/40R17, 245/40R17
Nr. 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
GR ©
Nr. 215/55R17 235/50R17
Nr. 225/45R17 245/40R17, 255/40R17
Cs Cs GE
Nr. 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Ce GE
Nr. 235/50R17 255/45R17
Nr. 235/55R17 255/50R17
Ca
Nr. 235/60R17 255/55R17
GE
Nr. 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
GE
Nr. 255/45R17 285/40R17
JE
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO ,\ TUVRheinland®
u . . Precisely Right.
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller Elite S.r.l.
Seite 9 von 9
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. März 2023
Schmidt 00405962.D0C JR-CS
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim