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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                              2    TÜVRheinland®

                      r   .                             .                                    Precisely Right.
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                        Elite S.r.l.


                                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Elite S.r.l.
                                  Corso Dante 193
                                  14100 Asti, Italia
                                  49 02 0272007


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            EJ12
Typ                               EJ12-7517
Radgröße                          7,5JX17EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- | Rad- | Abrollumfang
führung                                                Lochkreis- (mm)/   |tiefe            last   | (mm)
                                                       Mittenloch-@       (mm)              (kg)
                                                       (mm)
ELT273/ | EJ12-7517 ELT273/01 / @67,1-                 4/100/56,6         38                580    | 2200
01            @56,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54690
Herstellerzeichen                 EW
Radtyp und Ausführung             EJ12-7517...(s.0.)
Radgröße                          7 ,5JX17EH2+
Einpresstiefe                     ET...(S.0.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel


Nr.       Art der Befestigungsmittel | Bund             Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
$01       |Schraube M12x1,5              Kegel 60°      110                        26
S02    | Schraube M12x1,5                Kegel 60°      100                        26
S03    | Mutter M12x1,5                  Kegel 60°      100                        -
S04    | Mutter M12x1,5                  Kegel 60°      140                        -

Prüfungen


Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich


Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Fiat
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach §22 StVZO
                                                                              A TUVRheinland®
                                                                                     Precisely Right.
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                        Elite S.r.l.


                                                                                              Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung       |kW-Bereich | Reifen          Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daewoo Lanos             55-78           205/40R17    | Kia K2b K42 K45 K56                     A01 A12 A14
KLAT, SUPT                                                                                      A18 B02 S02
e4*96/27,98/14,
2001/1 16*
0002,0017*..
Daewoo Nubira            66-98           205/40R17_    |Kib K2c K46 K56 Lim T84                 AO1 A12 A14
KLAJ, UU6J, SUPJ         66-98           205/40R17 | Car Kib K56 T84                            A18 B02 B25
e4”96/27,97/27,          66-98           215/40R17 | Car G44 Kib K41 K56 T83                    K42 K45 Snu
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Fiat Punto               48-99           205/40R17    | Kic K2b K42 K56 T80 T81 T84             AO1 A12 A14
199                      48-99           205/45R17      |Kic K2b K42 K56                        A18 Fih S02
e3*2001/116°0217*..,    | 48-99          215/40R17     |Kic K2b K42 K56 T83 T87
e3*2001/116*0286”...    | 48-99          215/45R17     |Kic K2b K42 K45 K56
€3*2007/46*0009"..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam                51-85           195/45R17                                              A12 A14 A18
S-D                      51-85           205/45R17                                              A58 Y84 S01
e1*2001/1 16"            51-85           215/40R17
0379°22-..               51-85           215/45R17
Opel Adam Rocks          51-85           205/45R17_    |M+S                                     A12 A14 A18
S-D                      51-85           215/40R17_    |M+S                                     A58 KMV Y84
e1*2001/116*             51-85           215/45R17                                              S01
0379*22-..
Opel Astra-H             55-92           205/45R17    | R387 T84 T88                            A12 A14 A18
A-H                      55-92           205/50R17                                              Fih V17 SO1
e1*2001/116*0261*..;,   | 55-92          215/45R17
e1*2007/46*0344"..        55-92          225/45R17
Opel Astra-H Caravan | 55-92             205/45R17    | R37 T84 T88                             A12 A14 A18
A-H/SW -/Van           55-92             205/50R17                                              Car V17 S01
e1*2001/116*0293*..,    | 55-92          215/45R17
e1*2007/46*0341*..;       55-92          225/45R17
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC         55-92           205/45R17_    |R37                                     A12 A14 A18
A-H/C                    55-92           205/50R17                                              Cpe V17 S01
e4*2001/116*0094*..     | 55-92          215/45R17
                         55-92           225/45R17
Opel Corsa-C             43-92           195/40R17 | Kic K2b K42 K44 T81                        A01 A12 A14
Corsa-C                  43-92           205/40R17 | G03 Kic K2b K41 K42 K44 K56 T80          | A18 Op9 V17
e1*98/14*0148*..         43-92           215/35R17     |KicK2b K41 K42 K44 K45 K56 T79          |S01
                                                       T83
                         43-92           225/35R17     |K14 Kic K2b K41 K42 K43 K44 K45
                                                       K56 Y84




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                                                                                   A TUVRheinland®
                                                                                          Precisely Right.
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                           Elite S.r.l.


                                                                                                   Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      | kW-Bereich | Reifen               Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-D             44-74              205/45R17                                                A12 A14 A18
S-D, S-D/Van             44-74              215/40R17   |AO1 K2b                                     Fin SO1
e1*2001/116*             44-74              215/45R17 | AO1 K2b K44 K46 K56
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E             51-85              195/45R17 | T81 T85                                      A12 A14 A18
S-D, S-D/Van             51-85              205/45R17                                                Fih V17 SO1
e1*2001/116*             51-85              215/40R17
0379*30-..;              51-85              215/45R17
e1*2007/46*0505*08-..
Opel Karl Rocks          54,55              195/40R17__|    K2b K5b K6x K8i                          A01 A12 A14
D-A                      54, 55             215/35R17      | K1a K1b K2b K5b K6x K8r                 A18 A58 Fih
e4*2007/46*0957*..                                                                                   KMV V17 S04
Opel Meriva-A            51-92              205/40R17__|     Kia Kib K2b K46 K56 T84                 A01 A12 A14
X01Monocab               51-92              205/45R17_     | Kia Kib K2b K46 K56 T84 T88             A18 V17 S01
e1*2001/116*0215*..     | 51-92             215/40R17_     | Kia Kib K2b K46 K56 T83 T87
                         51-92              225/35R17      | Kic K2c K44 K46 K56 T82 T86
Opel Tigra-B             51,66,92           205/40R17      | K2b K42 K45 T80                         A01 A12 A14
X-C/Roadster             51,66,92           205/45R17        |K2b K42 K45                            A18 V17 S01
e11*2001/116*0227*.     | 51,66,92          215/35R17_     | K2b K42 K45 T79 T83
                         51,66,92           215/40R17       |K2b K42 K45
                         51,66,92           225/35R17__|    K2b K30 K42 K45



Allgemeine Hinweise


Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkonirollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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                  1"   .                            ,                           Precisely Right.
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                         Elite S.r.l.


                                                                                         Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-            Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit            Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                           V      W          Y
210 km/h                   100%    100%      100%
220 km/h                   97%     100%      100%
230 km/h                   94%     100%      100%
240 km/h                   91%     100%      100%
250 km/h                   -      95%        100%
260 km/h                   -      90%        100%
270 km/h                   -      85%        100%
280 km/h                   -       -         95%
290 km/h                   -       -         90%
300 km/h                   -       -         85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulassig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und
                                                                                            /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A0O1    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchien der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BO2     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



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B25      Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.


Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).


Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Fih      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schraghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03    _Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G44     Ist die Reifengröße 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegsireckenzahlers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, $ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


K14      Ander Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

Kia     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Kib      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


Kic      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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K2c     Die Radabdeckung an Achse 2      ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30     Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.


K41     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K43     An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.


K44     An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsatze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.


KA6     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsatze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radnausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


K8i     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.


K8r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.


KMV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


Lim     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.


M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.




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                   u   .                            .                                Precisely Right.
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
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                                                                                              Seite 7 von 9
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

$02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO2 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO3 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

$04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.


T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83   _ Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54690 nach 822 StVZO                                        2    TÜVRheinland®
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                           Elite S.r.l.


                                                                                                Seite 8 von 9
T86         Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87         Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88         Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V17       _ Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:


            Vorderachse       Hinterachse


Nr.   1     195/40R17         215/35R17
Nr.   2     195/45R17         215/40R17
Nr.   3     205/40R17         225/35R17
Nr.   4     205/45R17         235/40R17
Nr.   5     205/50R17         225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   6     205/55R17         225/50R17
Nr.   7     215/40R17         245/35R17
Nr.   8     215/45R17         235/40R17, 245/40R17
Nr.   9     215/50R17         235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10      215/55R17         235/50R17
Nr. 11      225/45R17         245/40R17, 255/40R
                                              17
Nr. 12      225/50R17         245/45R17, 255/45R
                                              17
Nr. 13      225/55R17         245/50R17, 255/50R17
Nr. 14      235/45R17         255/40R17, 265/40R
                                              17
Nr. 15      235/50R17         255/45R17
Nr. 16      235/55R17         255/50R17
Nr. 17      235/60R17         255/55R17
Nr. 18      245/45R17         265/40R17, 275/40R 17
Nr. 19      255/45R17         285/40R17


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84         Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.


Prüfort und Prüfdatum


Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2023 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801923 (1. Ausfertigung)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17EH2+ Typ EJ12-7517
Hersteller                      Elite S.r.l.


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Prüfergebnis


Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2022.


Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.



Lambsheim, 10. März 2023




Schmidt                                                                        00405964.DOC JR-CS




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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