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							               Gutachten 366-0069-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54083
               ANLAGE: 15 FIAT                                                      Radtyp: EW08-8519
               Hersteller: Elite S.r.l.                                             Stand: 24.02.2022
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                                  Fahrzeughersteller           FIAT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung        Kennzeichnung                in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                  Zentrierring                                          in kg      in mm     datum
               511030651           EW08-8519 5/110 ET30 ohne                              65,1                     760      2360    12/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
§22 54083*00




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 940; 334
               Zubehör                                    : OE-Befestigung, Nabenkappe: K05


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 194
               Zubehör                                    : OE-Befestigung, Nabenkappe: K05


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 939
               Zubehör                                    : OE-Befestigung, Nabenkappe: K05


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                            120 Nm für Typ : 334
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 244; 246                    Schrägheck 4-türig;
                                                         245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J;                   Frontantrieb;
                                                                       244; 247; 270                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 244; 246                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 24J;                   721; 725; 729; 73C;
                                                                       244; 270                              74D; FHI
                                                         245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                       244; 247; 270



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0069-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54083
               ANLAGE: 15 FIAT                                                     Radtyp: EW08-8519
               Hersteller: Elite S.r.l.                                            Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J                  Alfa 159 (Limousine);
                                                          255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                85 - 147 245/35R19 93    11A; 22I; 24D; 24J                12A; 51A; 573; 71C;
                                                          245/40R19 94   11A; 22B; 24D; 24J;               71K; 721; 725; 73C;
                                                                         54A                               74A; 74D; 74H; FHI
                                                85 - 191 235/40R19 96    11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                         54A
                                                          255/35R19 96   11A; 22B; 24C; 24D
               939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J;                Alfa Brera (Coupe);
                                                                         5GG                               Alfa Spider (Cabrio);
                                                          255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         5GM                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 22I; 24D; 24J;                71K; 721; 725; 73C;
                                                                         5GG                               74A; 74D; 74H; FHI
                                                          245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/40R19 94W 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                         54A
                                                          255/35R19 92Y 11A; 22B; 24C; 24D;
§22 54083*00




                                                                         5GM
                                                120 - 191 235/40R19 96   11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                         54A
                                                          255/35R19 96   11A; 22B; 24C; 24D
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J                  Alfa 159 Sportwagon
                                                85 - 147 245/35R19 93    11A; 22I; 24D; 24J                (Kombi);
                                                85 - 191 235/40R19 96    11A; 22I; 24D; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74D; 74H; FHI

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93  11A; 21P                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/35R19 91W 11A; 21P; 24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74D; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 235/35R19 91           11A; 24J; 244             Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D
               334              e3*2007/46*0318*..   70 - 103 235/35R19 91       11A; 24J; 244             Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0069-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54083
               ANLAGE: 15 FIAT                                                     Radtyp: EW08-8519
               Hersteller: Elite S.r.l.                                            Stand: 24.02.2022
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Bericht igung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 54083*00




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungst eile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bz w. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hint er der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0069-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54083
               ANLAGE: 15 FIAT                                                     Radtyp: EW08-8519
               Hersteller: Elite S.r.l.                                            Stand: 24.02.2022
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 54083*00




                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0069-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54083
               ANLAGE: 15 FIAT                                                     Radtyp: EW08-8519
               Hersteller: Elite S.r.l.                                            Stand: 24.02.2022
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               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 54083*00




                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
                      BREMBO nicht zulässig.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.