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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                        Elite S.r.l.

                                                                                                          Seite 1 von 10

               Auftraggeber                      Elite S.r.l.
                                                 Corso Dante 193
                                                 14100 Asti, Italia
                                                 49 02 0272007

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            EW16
               Typ                               EW16-8520
               Radgröße                          8,5JX20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                      (mm)
               ELT328/      EW16-8520 ELT328/04 / Ø67,1-              5/114,3/66,1       32        745    2200
               04           Ø66,1 (Zentrierring eingeklebt)

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54685
               Herstellerzeichen                 EW
               Radtyp und Ausführung             EW16-8520... (s.o.)
§22 54685*00




               Radgröße                          8,5JX20 EH2+
               Einpresstiefe                     ET... (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110                    26
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130                    27
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110                    -
               S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°        145                    27
               S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°        115                    -
               S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°        115                    26

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Infiniti
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                               Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Infiniti M             175, 235      245/35R20   A32 T91 T95                      A14 A18 A58
               Y51                    175, 235      245/40R20   A32                              L06 Lim Y62
               e13*2007/46*1105*..    175, 235      255/35R20   A01 A12 K1c T93 T97              S03
               Nissan Ariya           45, 90        235/45R20   T00 T96                          A12 A14 A18
               FE0E                   45, 90        235/50R20   A01 K1c K2b K3v 145              A57 S03
               e13*2018/858*00237*.   45, 90        245/45R20   A01 K1a K2b
               .                      45, 90        255/45R20   A01 K1c K2b K5w 146
               - Elektro              45, 90        265/45R20   A01 K1c K2c K3v K5x 145
               Nissan Juke (II) 2WD   69-86         225/40R20                                    A12 A14 A18
               F16                                                                               A58 NoE NoP
               e9*2007/46*6697*..                                                                S06
               Nissan Murano          172           255/45R20   K1c K2b                          A01 A12 A14
               Z50                    172           265/45R20   K1c K2c                          A18 S03
               e1*2001/116*0298*..
               Nissan Qashqai (II)    81-120        235/35R20   K1c K2b T88 T92                  A01 A12 A14
               J11                    81-120        245/35R20   K1c K2b                          A18 A57 S06
               e11*2007/46*0963*..;
               e5*2007/46*1029*..
§22 54685*00




               Nissan Qashqai (III)   103, 116      235/45R20   K3k K6w                          A01 A12 A14
               J12                    103, 116      245/40R20   K1c K3l K4i K6y K8e              A18 A58 F23
               e9*2018/858*11042*..   103, 116      255/40R20   K1c K3l K4i K5a K5v K6y K8i      NoE NoP S06
               - ohne e-Power
               Nissan Qashqai (III)   103, 116      235/45R20   K3k                              A01 A12 A14
               J12                    103, 116      245/40R20   K1c K2c K3l K4i K6w              A18 A57 F24
               e9*2018/858*11042*..   103, 116      255/40R20   K1c K2c K3l K4i K5a K5v K6z      NoE NoP S06
               - ohne e-Power
               Nissan Qashqai (III)   116           235/45R20   K3k K6w                          A01 A12 A14
               e-Power                116           245/40R20   K1c K3l K4i K6y K8e              A18 A58 F23
               J12                    116           255/40R20   K1c K3l K4i K5a K5v K6y K8i      S06
               e9*2018/858*11042*..
               Nissan X-Trail (I)     84-121        245/35R20   K1c K2c                          A01 A12 A14
               T30                    84-121        255/35R20   K1c K2c K42 LK6                  A18 S03
               e1*98/14*0166*..
               Nissan X-Trail (II)    104-127       245/35R20   K1c K2c K42 K44                  A01 A12 A14
               T31                    104-127       245/40R20   G01 K1c K2c K30 K42 K44 R64      A18 S03
               e1*2001/116*0432*..    110, 127      245/40R20   K1c K2c K30 K42 K44 R34
               - incl. MJ 2011
               Nissan X-Trail (III) 96-130          235/45R20                                    A12 A14 A18
               T32                  96-130          245/40R20   A01 K1c K2c K4i K6a K6v          A57 S03
               e13*2007/46*1456*..  96-130          245/45R20   A01 K1c K2c K4i K6a K6v
                                    96-130          255/40R20   A01 K1c K2c K4i K6a K6v
                                    96-130          255/45R20   A01 K1c K2c K4i K6a K6v
               Nissan X-Trail (IV)  116, 120        235/45R20                                    A12 A14 A18
               2WD                  116, 120        235/50R20   A01 K1c K2c                      A58 S03
               T33                  116, 120        245/45R20
               e13*2018/858*00293*. 116, 120        255/45R20   A01 K1c K2c
               .                    116, 120        265/45R20   A01 K1c K2c K3v




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                          Elite S.r.l.

                                                                                                      Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan X-Trail (IV) 4x4   116            235/45R20                                       A12 A14 A18
               T33                       116            235/50R20   A01 K1c K2b                         A56 S03
               e13*2018/858*00293*.      116            245/45R20
               .                         116            255/45R20   A01 K1c K2b
               - e-4orce                 116            265/45R20   A01 K1c K2c K3v
               Renault Arkana            69-116         225/40R20   K5w K6w                             A01 A12 A14
               RJL                       69-116         235/35R20   K1a K1b K4i K5a K5x K6w             A18 A58 NoE
               e6*2018/858*00003*..      69-116         235/40R20   K1a K1b K4i K5a K5x K6w             NoP S05
                                         69-116         245/35R20   K1c K2b K4i K5a K5x K6y K8e
               Renault Austral           96-116         235/45R20   K1a                                 A01 A12 A14
               RHN                       96-116         245/40R20   K1c K5w K6w K8h                     A18 A58 F23
               e9*2018/858*30002*..      96-116         255/40R20   K1c K2c K5b K5w K6w K8h             NoE NoP S01
               Renault Captur (II)       67-116         225/40R20                                       A12 A14 A18
               RJB                                                                                      A58 F23 NoE
               e2*2007/46*0684*..                                                                       NoP S01
               Renault Espace (V)        96-165         235/45R20                                       A12 A14 A18
               RFC                       96-165         245/45R20   A01 K8f                             A58 L06 S02
               e2*2007/46*0470*..        96-165         255/45R20   A01 K8f
                                         96-165         265/45R20   A01 K1a K8f
§22 54685*00




               Renault Kadjar 2WD        81-120         235/35R20   K1a K1b K2b T88 T92                 A01 A12 A14
               RFE                       81-120         245/35R20   K1a K1b K2b K6w                     A18 A58 F23
               e2*2007/46*0475*..                                                                       S01
               Renault Kadjar 4WD        96, 110        235/35R20   K1a K1b K2b T88 T92                 A01 A12 A14
               RFE                       96, 110        245/35R20   K1a K1b K2b                         A18 A56 F24
               e2*2007/46*0475*..                                                                       S01
               Renault Koleos            110-127        245/40R20   K2b                                 A01 A12 A14
               Y                         110-127        255/35R20   K2b                                 A18 S03
               e11*2001/116*0261*.
               Renault Latitude          81,103         235/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88             A01 A12 A14
               T                         81-127         225/35R20   K1a K4g K6g T90                     A18 Lim S04
               e2*2001/116*0363*..       81-127         235/35R20   G81 K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
                                         81-127         245/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T90
                                         81-127         255/30R20   K1c K2a K2b K4g K5d K5i K6h K6i
                                                                    T88 T92


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                       Seite 4 von 10

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54685*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 5 von 10
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).
§22 54685*00




               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                        Seite 6 von 10
               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
               Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

               K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
§22 54685*00




               K3l     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                              Seite 7 von 10
               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
§22 54685*00




               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6z     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                    Seite 8 von 10
               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
               oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 54685*00




               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                       Seite 9 von 10
               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.
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               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2023 in Lambsheim statt.


               Hinweis zum Sonderrad

               Die Befestigung der Zentrierringe Ø65,1-Ø63,4 und Ø67,1-Ø66,1 erfolgt durch Einkleben mittels
               Loctite SI 5970. Eine ausreichende Haltbarkeit wurde durch wiederholte Montageversuche
               nachgewiesen und vom Hersteller bestätigt. Das Einkleben der Zentrierringe muss entsprechend der
               mitgelieferten Montageanleitung erfolgen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                    Elite S.r.l.

                                                                                                   Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. März 2023
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               Schmidt                                                                     00405326.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim