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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                        Elite S.r.l.

                                                                                                          Seite 1 von 10

               Auftraggeber                      Elite S.r.l.
                                                 Corso Dante 193
                                                 14100 Asti, Italia
                                                 49 02 0272007

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            EW16
               Typ                               EW16-8520
               Radgröße                          8,5JX20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                      (mm)
               ELT328/      EW16-8520 ELT328/04 / Ø67,1-              5/114,3/60,1       32        745    2200
               04           Ø60,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54685
               Herstellerzeichen                 EW
               Radtyp und Ausführung             EW16-8520... (s.o.)
§22 54685*00




               Radgröße                          8,5JX20 EH2+
               Einpresstiefe                     ET... (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°        140                    27
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110                    -
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°        100                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Lexus
                                                 Suzuki
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                       Elite S.r.l.

                                                                                                   Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus ES 300h          131            235/35R20   K1a K1b K2b K3h K4i T92             A01 A12 A14
               XZ1L(EU,M), -/TMG      131            245/30R20   K1c K2a K2b K3a K3b K3i K4i K5b     A18 A58 Lim
               e6*2007/46*0250*..;                               T90                                 S02
               e13*2007/46*1962*..    131            255/30R20   K1c K2c K3a K3b K3h K3i K4i K5b
                                                                 K8h T92
               Lexus GS               183-255        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49         A01 A12 A14
               S19(a)                 183-255        255/30R20   K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49     A18 Lim S02
               e6*2001/116*
               0103*00-05
               Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88         A01 A12 A14
               XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                             A18 Lim VL0
               e11*2001/116*          110-153        255/30R20   K2b K42 K46 K56 R03 T92             S02
               0206*00-09
               Lexus IS 250c          153            235/30R20   G01 K3a K3c K3s K5c R02 T88         A01 A12 A14
               XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                             A18 Cbo K1c
               e11*2001/116*          153            255/30R20   K2b K4h K6c K6g R03 T92             VL0 S02
               0206*00-09
               Lexus NX               114, 175       235/45R20                                       A12 A14 A18
§22 54685*00




               AZ1, AZ1-TMG           114, 175       245/40R20                                       A57 MHy S02
               e6*2007/46*0111*..;    114, 175       245/45R20
               e13*2007/46*1536*..    114, 175       255/40R20
               - incl. Hybrid
               Lexus NX 350h          140            235/50R20                                       A12 A14 A18
               AZ2 (M)                140            245/45R20                                       A57 NoP S01
               e6*2018/858*00081*     140            255/45R20
                                      140            265/45R20   A01 K6w
               Lexus NX 450h+         136            235/50R20                                       A12 A14 A18
               AZ2 (M)                136            245/45R20                                       A56 S01
               e6*2018/858*00081*..   136            255/45R20
                                      136            265/45R20   A01 K6w
               Lexus RX 350/450h      183,204        235/45R20   A13 149                             A14 A18 S02
               (III)
               AL1(a), HAL1(a)
               e6*2001/116*0117*..
               e6*2001/116*0118*..
               Lexus UX               112, 127       225/40R20   K1a K6b K6x                         A01 A12 A14
               ZA1(EU,M), -/TMG       112, 127       235/35R20   K1c K6b K6x T92                     A18 A57 MHy
               e6*2007/46*0263*..;    112, 127       235/40R20   K1c K6b K6x                         S02
               e13*2007/46*2005*..    112, 127       245/35R20   K1c K2b K5v K6d K6y
                                      112, 127       255/35R20   K1c K2b K5v K6d K6y K8b
               Suzuki Across          136            235/45R20                                       A12 A14 A18
               XA5P(S)(EU,M)          136            235/50R20   A01 K1c                             A56 S02
               e6*2007/46*0430*..;    136            245/45R20
               - Plug-in Hybrid       136            255/45R20   A01 K1c K6w




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                        Elite S.r.l.

                                                                                                Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki Grand Vitara     78-171         245/40R20   K1c K2b K42 Z49                 A01 A12 A14
               JT                                                                                 A18 Y85 S03
               e4*2001/116*0091*..;
               e4*2007/46*0292*..
               - 5-Türer
               Suzuki Grand Vitara     78-122         245/40R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
               JT                                                                                 A18 Y84 S03
               e4*2001/116*0091*..;
               e4*2007/46*0292*..
               - 3-Türer
               Toyota Corolla Cross    112            225/40R20   K1a                             A01 A12 A14
               Hybrid                  112            235/35R20   K1c T92                         A18 A57 Car
               XG1TJ(JP,M), -/TGRE     112            235/40R20   K1c                             KMV S02
               e6*2018/858*00186*..;   112            245/35R20   K1c
               e13*2018/858*00420*.    112            255/35R20   K1c K2b K3i K5v
               Toyota RAV4 (II)        85-110         245/35R20                                   A12 A14 A18
               A2                                                                                 KMV S02
               e6*98/14*0070*..,
               e6*2001/116*0070*..
§22 54685*00




               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Toyota RAV4 (II)        85-110         245/35R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
               A2                                                                                 A18 KOV S02
               e6*98/14*0070*..,
               e6*2001/116*0070*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                   A12 A14 A18
               XA3(a)                  100-130        255/35R20                                   A57 KMV S02
               e6*2001/116*            100-130        255/40R20
               0105*00-08
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2009
               Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1c K2a K2b                     A01 A12 A14
               XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2c                         A18 A57 KOV
               e6*2001/116*            100-130        255/40R20   K1c K2c                         S02
               0105*00-08
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2009
               Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                   A12 A14 A18
               XA3(a)                  91-112         245/40R20   A01 K1a K1b                     A57 LT3 S02
               e6*2001/116*            91-112         245/45R20   A01 K1a K1b
               0105*09-13              91-112         255/40R20   A01 K1c K2b K4v
               - ab Modell 2013




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                           A12 A14 A18
               XA3(a)                 91-112        245/40R20     A01 K1a K1b                           A57 LT4 S02
               e6*2001/116*           91-112        245/45R20     A01 K1a K1b
               0105*09-13             91-112        255/40R20     A01 K1c K2b K4v
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A18
               XA3(a), -/TMG          105, 112      245/40R20                                           A57 LT3 S02
               e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
               0105*14-..;            105, 112      255/40R20     A01 K1a K1b K2b K4v
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A18
               XA3(a), -/TMG          105, 112      245/40R20                                           A57 LT4 S02
               e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
               0105*14-..;            105, 112      255/40R20     A01 K1a K1b K2b K4v
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
               Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT3 S02
§22 54685*00




               XA4(EU,M), -/TMG       114           245/45R20
               e6*2007/46*0166*..;    114           255/40R20     A01 K1a K1b K2b K4v
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
               Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT4 S02
               XA4(EU,M), -/TMG       114           245/45R20
               e6*2007/46*0166*..;    114           255/40R20     A01 K1a K1b K2b K4v
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (V)        129, 131      235/45R20                                           A12 A14 A18
               XA5(EU,M), -/TMG       129, 131      235/50R20     A01 K1c                               A57 NoP S02
               e6*2007/46*0289*..;    129, 131      245/45R20
               e13*2007/46*1991*..    129, 131      255/40R20     A01 K1c K6w X94
                                      129, 131      255/45R20     A01 K1c K6w
               Toyota RAV4 (V)        136           235/45R20                                           A12 A14 A18
               XA5P(EU,M), -/TGRE     136           235/50R20     A01 K1c                               A56 S02
               e6*2007/46*0429*..;    136           245/45R20
               e13*2007/46*2356*..    136           255/40R20     A01 K1c K6w X94
               - Plug-in Hybrid       136           255/45R20     A01 K1c K6w


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                  Seite 5 von 10
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 54685*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 6 von 10
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
§22 54685*00




               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
               Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54685 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                      Seite 7 von 10
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
               Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
               vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 54685*00




               K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
               befestigen.

               K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
               Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
               Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                     Seite 8 von 10
               K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
               Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
               Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
               befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 54685*00




               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
               Anschlag zu Anschlag.

               LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.


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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                  Seite 9 von 10
               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 54685*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X94     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 19 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).



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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801623 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20 EH2+ Typ EW16-8520
               Hersteller                    Elite S.r.l.

                                                                                               Seite 10 von 10
               Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
               Kederband) zu entfernen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 54685*00




               Lambsheim, 2. März 2023




               Schmidt                                                                     00405323.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim