TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 1 von 8 Hersteller Hölzel Automotive Holterkamp 16 40880 Ratingen QS-Nr.:49 02 0051011 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MASH Typ HY632 MASH 20X8.5 Radgröße 20X8.5JJ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) 112/5H HY632 MASH 20X8.5 112/5H/ 5/112/66,6 45 740 2150 Z12 N24 Ø72,6-Ø66,6 Kennzeichnungen Herstellerzeichen HÖLZEL Radtyp und Ausführung HY632 MASH 20X8.5 Radgröße 20X8.5JJ Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN TAIWAN Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 29 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 29 S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 29 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach- ten Nr. 14-0545-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-200 245/30R20 T90 A06 A12 A18 B8, B81 88-200 255/30R20 T88 T92 A99 Car Lim e1*2001/116*0430*..; S03 e13*2007/46*1084*.. (FIN: WAUZZZ8K...) Audi A6 / A6 Avant 100-200 245/35R20 T95 A06 A12 A18 4G, 4G1 100-200 255/35R20 T93 T97 A57 A99 B90 e1*2007/46*0436*..; BnK Car Lim e13*2007/46*1147*.. NA1 S03 - incl. Facelift 2014 Audi S4 245 245/30R20 Lim T90 A06 A12 A18 B8, B81 245 255/30R20 Car Lim T92 A99 S03 e1*2001/116*0430*..; e13*2007/46*1084*.. (FIN: WAUZZZ8K...) A-Klasse 155-160 235/30R20 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A06 A12 A18 176, 245G A57 A99 BK1 e1*2007/46*0928*..; Flh S02 e1*2001/116* 0470*04-.. C-Klasse 115-225 235/30R20 Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A06 A12 A18 204 T88 A58 A99 R21 e1*2001/116*0431*.. 88-215 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim S02 - Limousine/Coupe T88 - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) C-Klasse 85-155 235/30R20 T88 A06 A12 A18 204 85-155 245/30R20 K1c K2b T90 A58 A99 Lim e1*2001/116* 85-155 255/30R20 K2b R03 T92 Po1 V20 Y92 0431*29-.. S02 (FIN: WDD205...) C-Klasse Coupé 115-180 235/30R20 T88 A06 A12 A18 204 115-180 245/30R20 K1c K2b T90 A58 A99 Cpe e1*2001/116* 115-180 255/30R20 K2b R03 T92 Po1 V20 Y92 0431*37-.. S02 (FIN: WDD205...) C-Klasse T-Modell 85-135,155 245/30R20 K1c K2b T90 A06 A12 A18 204K 85-155 255/30R20 K2b R03 T92 A58 A99 Car e1*2001/116* Po1 V20 Y92 0457*25-.. S02 (FIN: WDD205...) CL-Klasse 220-368 245/35R20 T95 A06 A12 A18 215 A99 B03 Nk1 e1*98/14*0113*.. R21 W17 S04 CLA-Klasse 120-160 235/30R20 G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A06 A12 A18 117, 245G A57 A99 BK1 e1*2007/46*1007*..; Lim S02 e1*2001/116* 0470*04-.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. CLA-Klasse Shooting 120-160 235/30R20 G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A06 A12 A18 Brake A57 A99 BK1 245G Car S02 e1*2001/116* 0470*12-.. E-Klasse 100-200 245/30R20 T90 A06 A12 A18 212 A58 A99 B10 e1*2001/116*0501*.. F38 Lim Y63 - mit Luftfederung S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse 135 235/35R20 T92 A06 A12 A18 212 135 255/30R20 T92 A58 A99 Lim e1*2001/116* 135, 143 245/35R20 T91 T95 Y92 S04 0501*25-.. (FIN: WDD213...) E-Klasse 100-200 245/30R20 T90 A06 A12 A18 212, 212G A58 A99 B10 e1*2001/116*0501*..; F39 Lim Y63 e1*2007/46*0484*.. S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse Coupé 120-225 235/30R20 T88 A06 A12 A18 207 A58 A99 Cpe e1*2001/116*0502*.. F39 Y63 S02 (FIN: WDD207...) GLA-Klasse 155 235/35R20 A06 A12 A18 245G 155 235/40R20 A57 A99 BK1 e1*2001/116* Flh S02 0470*06-.. S-Klasse 145-368 245/35R20 T95 A06 A12 A18 220 A61 A99 B03 e1*97/27*0099*.. NBF Nk1 R21 W17 S04 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei- legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft- fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An- lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 4 von 8 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei- fenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B10 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1. B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. BK1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 5 von 8 BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G86 Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 6 von 8 K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun- gen. Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. Po1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher- stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 7 von 8 T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. W17 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse1 und 300 mm an Achse 2. Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1. Y92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya vom TUV Rheinland Malaysia ab Feburar 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A02-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. Mai 2016 Bohlander 00249158.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim