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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0545-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer               Hölzel Automotive

                                                                                          Seite 1 von 8


Hersteller                        Hölzel Automotive
                                  Holterkamp 16
                                  40880 Ratingen
                                  QS-Nr.:49 02 0051011

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MASH
Typ                               HY632 MASH 20X8.5
Radgröße                          20X8.5JJ
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/                    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung      Zentrierring                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
112/5H       HY632 MASH 20X8.5 112/5H/             5/112/66,6          45          740    2150
             Z12 N24 Ø72,6-Ø66,6


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                 HÖLZEL
Radtyp und Ausführung             HY632 MASH 20X8.5
Radgröße                          20X8.5JJ
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN TAIWAN
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   29
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   29
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   29

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach-
ten Nr. 14-0545-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0545-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer               Hölzel Automotive

                                                                                      Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-200         245/30R20   T90                                 A06 A12 A18
B8, B81                 88-200         255/30R20   T88 T92                             A99 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                                   S03
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A6 / A6 Avant      100-200        245/35R20   T95                                 A06 A12 A18
4G, 4G1                 100-200        255/35R20   T93 T97                             A57 A99 B90
e1*2007/46*0436*..;                                                                    BnK Car Lim
e13*2007/46*1147*..                                                                    NA1 S03
- incl. Facelift 2014
Audi S4                 245            245/30R20   Lim T90                             A06 A12 A18
B8, B81                 245            255/30R20   Car Lim T92                         A99 S03
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
A-Klasse                155-160        235/30R20   K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88         A06 A12 A18
176, 245G                                                                              A57 A99 BK1
e1*2007/46*0928*..;                                                                    Flh S02
e1*2001/116*
0470*04-..
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56     A06 A12 A18
204                                                T88                                 A58 A99 R21
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim     S02
- Limousine/Coupe                                  T88
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         235/30R20   T88                                 A06 A12 A18
204                     85-155         245/30R20   K1c K2b T90                         A58 A99 Lim
e1*2001/116*            85-155         255/30R20   K2b R03 T92                         Po1 V20 Y92
0431*29-..                                                                             S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé          115-180        235/30R20   T88                                 A06 A12 A18
204                     115-180        245/30R20   K1c K2b T90                         A58 A99 Cpe
e1*2001/116*            115-180        255/30R20   K2b R03 T92                         Po1 V20 Y92
0431*37-..                                                                             S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       85-135,155     245/30R20   K1c K2b T90                         A06 A12 A18
204K                    85-155         255/30R20   K2b R03 T92                         A58 A99 Car
e1*2001/116*                                                                           Po1 V20 Y92
0457*25-..                                                                             S02
(FIN: WDD205...)
CL-Klasse               220-368        245/35R20   T95                                 A06 A12 A18
215                                                                                    A99 B03 Nk1
e1*98/14*0113*..                                                                       R21 W17 S04
CLA-Klasse              120-160        235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     A06 A12 A18
117, 245G                                                                              A57 A99 BK1
e1*2007/46*1007*..;                                                                    Lim S02
e1*2001/116*
0470*04-..



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0545-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer               Hölzel Automotive

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse Shooting     120-160        235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     A06 A12 A18
Brake                                                                                  A57 A99 BK1
245G                                                                                   Car S02
e1*2001/116*
0470*12-..
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                 A06 A12 A18
212                                                                                    A58 A99 B10
e1*2001/116*0501*..                                                                    F38 Lim Y63
- mit Luftfederung                                                                     S02
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                135            235/35R20   T92                                 A06 A12 A18
212                     135            255/30R20   T92                                 A58 A99 Lim
e1*2001/116*            135, 143       245/35R20   T91 T95                             Y92 S04
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                 A06 A12 A18
212, 212G                                                                              A58 A99 B10
e1*2001/116*0501*..;                                                                   F39 Lim Y63
e1*2007/46*0484*..                                                                     S02
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   T88                                 A06 A12 A18
207                                                                                    A58 A99 Cpe
e1*2001/116*0502*..                                                                    F39 Y63 S02
(FIN: WDD207...)
GLA-Klasse              155            235/35R20                                       A06 A12 A18
245G                    155            235/40R20                                       A57 A99 BK1
e1*2001/116*                                                                           Flh S02
0470*06-..
S-Klasse                145-368        245/35R20   T95                                 A06 A12 A18
220                                                                                    A61 A99 B03
e1*97/27*0099*..                                                                       NBF Nk1 R21
                                                                                       W17 S04


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0545-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer             Hölzel Automotive

                                                                                         Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BK1    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
an Achse 1.




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Nummer                         14-0545-A02-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer            Hölzel Automotive

                                                                                       Seite 5 von 8


BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G86     Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Nummer                          14-0545-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer             Hölzel Automotive

                                                                                         Seite 6 von 8

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Nummer                          14-0545-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
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T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

W17 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse1 und 300 mm an Achse 2.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya vom TUV Rheinland Malaysia ab
Feburar 2014 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2016 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Mai 2016




Bohlander                                                                   00249158.DOC




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