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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0545-A07-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer               Hölzel Automotive

                                                                                          Seite 1 von 5

Hersteller                        Hölzel Automotive
                                  Holterkamp 16
                                  40880 Ratingen
                                  QS-Nr.:49 02 0051011


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            MASH
Typ                               HY632 MASH 20X8.5
Radgröße                          20X8.5JJ
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
120/5H        HY632 MASH 20X8.5 120/5H /           5/120/67,1          35          740    2150
              Z11 N25 Ø72,6-Ø67,1


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                 HÖLZEL
Radtyp und Ausführung             HY632 MASH 20X8.5
Radgröße                          20X8.5JJ
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN TAIWAN
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°     150                    40
          Bimecc, Typ: D5


Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach-
ten Nr. 140545-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel
                                  Saab


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0545-A07-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer               Hölzel Automotive

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       245/35R20   T95                                A06 A12 A18
KL1G                    118, 123       255/35R20   K1a K2b K3s K4h                    A58 A99 Lim
e9*2007/46*0188*..                                                                    S02
Opel Insignia           81-162         245/30R20   K2b T90                            A06 A12 A18
0G-A                    81-191         245/35R20   K2b T91 T95                        A99 Flh Lim
e1*2001/116*0475*..;    81-191         255/30R20   K1a K2b T88 T92                    S02
e1*2007/46*0374*..      81-191         255/35R20   K1a K2b
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia           81-162         245/30R20   A58 K2b T90                        A06 A12 A18
0G-A, -/V               81-162         255/30R20   A58 K1a K2b T92                    A99 Car KOV
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R20   K2b T91 T95                        S02
e1*2007/46*0374*..;     81-191         255/35R20   K1a K2b T93 T97
e1*2007/46*0860*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia Country   120-184        245/35R20   T95                                A06 A12 A18
Tourer                  120-184        245/40R20                                      A56 A99 Car
0G-A                    120-184        255/35R20   K4h T93 T97                        KMV S02
e1*2007/46*0374*11-..

Opel Insignia OPC       239            245/30R20   K2b T90                            A06 A12 A18
0G-A                    239            245/35R20   K2b T91 T95                        A56 A99 Flh
e1*2001/116*0475*..;    239            255/30R20   K1a K2b T92                        Lim S02
e1*2007/46*0374*..      239            255/35R20   K1a K2b
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia OPC       239            245/35R20   K2b T95                            A06 A12 A18
0G-A                    239            255/35R20   K1a K2b T93 T97                    A56 A99 Car
e1*2001/116*0475*..;                                                                  KOV S02
e1*2007/46*0374*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Saab 9-5                118-221        245/35R20   K2b T95                            A06 A12 A18
YS3G                    118-221        255/35R20   K1a K2b K4h                        A99 Lim S02
e4*2007/46*0137*..



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0545-A07-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer            Hölzel Automotive

                                                                                       Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).




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Nummer                          14-0545-A07-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer             Hölzel Automotive

                                                                                         Seite 4 von 5

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5; siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0545-A07-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5
Fertiger/Zulieferer           Hölzel Automotive

                                                                                       Seite 5 von 5



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya vom TUV Rheinland Malaysia ab
Feburar 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2015 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. April 2015




Bohlander                                                                   00227753.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim