TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A07-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 1 von 5 Hersteller Hölzel Automotive Holterkamp 16 40880 Ratingen QS-Nr.:49 02 0051011 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MASH Typ HY632 MASH 20X8.5 Radgröße 20X8.5JJ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) 120/5H HY632 MASH 20X8.5 120/5H / 5/120/67,1 35 740 2150 Z11 N25 Ø72,6-Ø67,1 Kennzeichnungen Herstellerzeichen HÖLZEL Radtyp und Ausführung HY632 MASH 20X8.5 Radgröße 20X8.5JJ Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN TAIWAN Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 150 40 Bimecc, Typ: D5 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach- ten Nr. 140545-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Opel Saab Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A07-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Malibu 118, 123 245/35R20 T95 A06 A12 A18 KL1G 118, 123 255/35R20 K1a K2b K3s K4h A58 A99 Lim e9*2007/46*0188*.. S02 Opel Insignia 81-162 245/30R20 K2b T90 A06 A12 A18 0G-A 81-191 245/35R20 K2b T91 T95 A99 Flh Lim e1*2001/116*0475*..; 81-191 255/30R20 K1a K2b T88 T92 S02 e1*2007/46*0374*.. 81-191 255/35R20 K1a K2b - incl. Facelift 2013 Opel Insignia 81-162 245/30R20 A58 K2b T90 A06 A12 A18 0G-A, -/V 81-162 255/30R20 A58 K1a K2b T92 A99 Car KOV e1*2001/116*0475*..; 81-191 245/35R20 K2b T91 T95 S02 e1*2007/46*0374*..; 81-191 255/35R20 K1a K2b T93 T97 e1*2007/46*0860*.. - Sports Tourer - Station Wagon - incl. Facelift 2013 Opel Insignia Country 120-184 245/35R20 T95 A06 A12 A18 Tourer 120-184 245/40R20 A56 A99 Car 0G-A 120-184 255/35R20 K4h T93 T97 KMV S02 e1*2007/46*0374*11-.. Opel Insignia OPC 239 245/30R20 K2b T90 A06 A12 A18 0G-A 239 245/35R20 K2b T91 T95 A56 A99 Flh e1*2001/116*0475*..; 239 255/30R20 K1a K2b T92 Lim S02 e1*2007/46*0374*.. 239 255/35R20 K1a K2b - incl. Facelift 2013 Opel Insignia OPC 239 245/35R20 K2b T95 A06 A12 A18 0G-A 239 255/35R20 K1a K2b T93 T97 A56 A99 Car e1*2001/116*0475*..; KOV S02 e1*2007/46*0374*.. - Sports Tourer - Station Wagon - incl. Facelift 2013 Saab 9-5 118-221 245/35R20 K2b T95 A06 A12 A18 YS3G 118-221 255/35R20 K1a K2b K4h A99 Lim S02 e4*2007/46*0137*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er- setzt werden. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei- legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft- fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An- lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A07-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 3 von 5 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A07-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 4 von 5 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (Mutternhersteller: Bimecc, Typ: D5; siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0545-A07-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 20X8.5JJ Typ HY632 MASH 20X8.5 Fertiger/Zulieferer Hölzel Automotive Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya vom TUV Rheinland Malaysia ab Feburar 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. April 2015 Bohlander 00227753.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim