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							PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                            Seite 1 von 3


                                                    Teilegutachten

                                        Nr.: 2021-TG-PSA-0468-C2-1



                                 Hersteller: ETA BETA SRL
                                             Via Brescia 53/a
                                             25014 Castenedolo (BS)
                                             Italien


                        Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                 Achse 1:                            Achse 2:
                                     Radtyp: ATRIA 16                                ATRIA 16
                         Radausführung: 5D2                                          5D2
                                 Radname: ATRIA                                      ATRIA
                                 Radgröße: 6½ J x 16H2                               6½ J x 16H2
                                Zentrierart: Mittenzentriert                         Mittenzentriert

1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Stand:              11.04.2022
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 6½ J x 16H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                2021-TB-PSA-0101; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 6½ J x 16H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                2021-TB-PSA-0101; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

            Anlage:         C2-1 FIAT

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Qualitätsmanagementsystem

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV NORD CERT GmbH, gültig bis 09.05.2023).


8. Sachverständige Beurteilung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                   Brokstedt, den 11.04.2022

                                                     Prüflabor Süd GmbH
                                                      Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn

                                                                                               Prüflabor             Digital unterschrieben von Prüflabor
                                                                                                                     Süd GmbH
                                                                                                                     DN: cn=Prüflabor Süd GmbH, l=DE


                                                                                               Süd GmbH
                                                                                                                     Germany, c=DE Germany,
                                                                                                                     givenName=Prüflabor Süd GmbH
                                                                                                                     Datum: 2022.04.11 10:38:52 +02'00'




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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Stand:              11.04.2022
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Verwendungsbereich: Anlage                             C2-1 FIAT
Raddaten
Achse 1:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/130
Radtyp:      ATRIA 16                                                                Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                        Typ                 Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
           5D2                        ATRIA 16                    78,1              55            1250           2300        01.11.2008
Achse 2:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/130
Radtyp:      ATRIA 16                                                                Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                        Typ                 Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
           5D2                        ATRIA 16                    78,1              55            1250           2300        01.11.2008


Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne


Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen
Softwarestand des Fahrzeuges abhängt.




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Stand:              11.04.2022
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Fahrzeugdaten
Hersteller: FIAT
Modell:     DUCATO
Typ:        230

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           6½J×16H2                       5D2

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:             Bef.Art:             Bund/Bez.:                          Dimension:          Schaftlänge [mm]:
B0046-007                  Bolzen               Kegel 60°                           16x1,5              29
Anzugsmoment [Nm]                              180

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

230                                50 - 94                                                                          A01, A02, A03,
e3*96/27*0025*..                                                                                                    A04, A05, A06,
                                                                                                                    A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KA104,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, RB01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     215/75R16
                                                     205/75R16


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           6½J×16H2                       5D2

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:             Bef.Art:            Bund/Bez.:
                                               Bund/Bez.                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
B0046-007                  Bolzen              Kegel 60°                            16x1,5              29
Anzugsmoment [Nm]                             180

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

230                                50 - 94                                                                          A01, A02, A03,
e3*96/27*0025*..                                                                                                    A04, A05, A06,
                                                                                                                    A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KA204,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, RB01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     215/75R16
                                                     205/75R16




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                            Seite 3
Fahrzeugdaten
Hersteller: FIAT
Modell:     DUCATO
Typ:        244

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           6½J×16H2                       5D2

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:             Bef.Art:             Bund/Bez.:                          Dimension:          Schaftlänge [mm]:
B0046-007                  Bolzen               Kegel 60°                           16x1,5              29
Anzugsmoment [Nm]                              180

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

244                                50 - 94                                                                          A01, A02, A03,
e3*98/14*0102*..                                                                                                    A04, A05, A06,
                                                                                                                    A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KA104,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, RB01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     215/75R16
                                                     205/75R16


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           6½J×16H2                       5D2

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:             Bef.Art:            Bund/Bez.:
                                               Bund/Bez.                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
B0046-007                  Bolzen              Kegel 60°                            16x1,5              29
Anzugsmoment [Nm]                             180

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

244                                50 - 94                                                                          A01, A02, A03,
e3*98/14*0102*..                                                                                                    A04, A05, A06,
                                                                                                                    A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KA204,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, RB01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     215/75R16
                                                     205/75R16




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                            Seite 4
Fahrzeugdaten
Hersteller: FIAT
Modell:     DUCATO
Typ:        250

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:            6½J×16H2                      5D2

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:             Bef.Art:             Bund/Bez.:                          Dimension:          Schaftlänge [mm]:
B0046-007                  Bolzen               Kegel 60°                           16x1,5              29
Anzugsmoment [Nm]                              180

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

250                                74 - 130                                                                         A01, A02, A03,
e3*2001/116*0232*..                                                                                                 A04, A05, A06,
e3*2007/46*0044*..                                                                                                  A07, A08, A09,
e3*2007/46*0049*..                                                                                                  A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KA104,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, RB01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     215/75R16
                                                     225/75R16


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:            6½J×16H2                      5D2

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:             Bef.Art:            Bund/Bez.:
                                               Bund/Bez.                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
B0046-007                  Bolzen              Kegel 60°                            16x1,5              29
Anzugsmoment [Nm]                             180

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

250                                74 - 130                                                                         A01, A02, A03,
e3*2001/116*0232*..                                                                                                 A04, A05, A06,
e3*2007/46*0044*..                                                                                                  A07, A08, A09,
e3*2007/46*0049*..                                                                                                  A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KA204,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, RB01
                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Reifenkombinat.
                                                     215/75R16
                                                     225/75R16




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                            Seite 5
Auflagenhinweise

A01      Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
         1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
         2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
         3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
         vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
         4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
         5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
         überprüfen.
A02      Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
         serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
         einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
         einzuhalten.
A03      Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
         diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
         Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
         Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
         der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
         unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
         Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
         und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
         Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
         Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
         Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
         gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
         Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
         gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
         für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
         nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
         Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
         veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
         wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
         aufgeführt ist.
A11      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
         des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
         von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
         angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
         Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
         Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
         210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
         bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
         Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
         Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
         Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
         Felgenrand hinausragen.
KA104    An den Radhäusern der Vorderachse ist, sofern serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile
         oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
KA204    An den Radhäusern der Hinterachse ist, sofern serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile
         oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                              Seite 6
M01        Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
           Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
           im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R016       Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
RB         Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
RB01       Vor der Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe
           an den Anschlusflächen des Fahrzeuges zu entfernen.




                   Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                                Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                            Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                    Bereich 50°                                 Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                         und 50° hinter
            KA102, K1a                                     KA103, K1b                              der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101, K1c




                                                             Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                  Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                         und 50° hinter
            KA202, K2a                                    KA203, K2b                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201, K2c




                                                            Fahrtrichtung




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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Stand:              11.04.2022
                                                                                                            Seite 1


Bilddarstellung




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C2-1
Stand:              11.04.2022
                                                                                                                         Seite 1


Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZ

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ATRIA 16 des Herstellers/Importeurs:
ETA BETA SRL liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines
Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive
GmbH, Brokstedt vor.
Bericht-Nr.: 2021-TG-PSA-0468-C2-1 Datum: 11.04.2022

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2                L         -               9         .            P.2               /-             T           -
                                                                                                             P.4

  J                   4                                     18                    -                          19                     -
  E                                              3          20                    -                          G                      -
 D.1                          -                             12            -               13             -       Q
 D.2                                                       V.7            -               F.1            -    F.2
                                                           7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                            8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                            U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                            O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2           -
  2                           -                            15.1                                                      -
  5                                                        15.2                                                      -
                                                           15.3                                                      -
 V.9                          -                             R                                        -                                  11        -
  14                                                        K                                                        -
 P.3                          -                             6                 -                     17               -    16             -
  10        -                                               21                                                       -
  22                                                              -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -




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