PSA-Teilegutachten: 2021-TG-PSA-0468-C1-2
Stand: 14.06.2022
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Teilegutachten
Nr.: 2021-TG-PSA-0468-C1-2
Hersteller: ETA BETA SRL
Via Brescia 53/a
25014 Castenedolo (BS)
Italien
Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Achse 1: Achse 2:
Radtyp: ATRIA 16 ATRIA 16
Radausführung: 5D2 5D2
Radname: ATRIA ATRIA
Radgröße: 6½ J x 16H2 6½ J x 16H2
Zentrierart: Mittenzentriert Mittenzentriert
1. Hinweise
1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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2. Befestigung
Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.
3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 6½ J x 16H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2021-TB-PSA-0101; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 6½ J x 16H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2021-TB-PSA-0101; Prüflabor Süd GmbH
3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.
4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.
Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)
5. Verweise auf andere Teilegutachten
Teilegutachten Nr.: ---
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6. Anlagen
Verwendungsbereich
Anlage: C1-2 PEUGEOT
Radabdeckungen
Bilddarstellung
Anbauabnahme
7. Qualitätsmanagementsystem
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV NORD CERT GmbH, gültig bis 09.05.2023).
8. Sachverständige Beurteilung
Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.
Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.
Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.
Brokstedt, den 14.06.2022
Prüflabor Süd GmbH
Der Sachverständige
Ing. Matthias Kleingarn
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Verwendungsbereich: Anlage C1-2 PEUGEOT
Raddaten
Achse 1:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/130
Radtyp: ATRIA 16 Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Durchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
5D2 ATRIA 16 78,1 55 1250 2300 01.11.2008
Achse 2:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/130
Radtyp: ATRIA 16 Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Durchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
5D2 ATRIA 16 78,1 55 1250 2300 01.11.2008
Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen
Softwarestand des Fahrzeuges abhängt.
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Fahrzeugdaten
Hersteller: PEUGEOT
Modell: BOXER
Typ: Y
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 6½J×16H2 5D2
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
B0046-007 Bolzen Kegel 60° 16x1,5 29
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
Y 74 - 130 A01, A02, A03,
e3*2001/116*0233*.. A04, A05, A06,
e3*2007/46*0045*.. A07, A08, A09,
A10, A11, A12,
A13, KA104,
M01, R016,
RB, RB01
Auflagen bei
Reifenkombinat.
215/75R16
225/75R16
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 6½J×16H2 5D2
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
B0046-007 Bolzen Kegel 60° 16x1,5 29
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
Y 74 - 130 A01, A02, A03,
e3*2001/116*0233*.. A04, A05, A06,
e3*2007/46*0045*.. A07, A08, A09,
A10, A11, A12,
A13, KA204,
M01, R016,
RB, RB01
Auflagen bei
Reifenkombinat.
215/75R16
225/75R16
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Fahrzeugdaten
Hersteller: PEUGEOT
Modell: BOXER
Typ: 250
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 6½J×16H2 5D2
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
B0046-007 Bolzen Kegel 60° 16x1,5 29
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
250 74 - 130 A01, A02, A03,
e3*2001/116*0233*.. A04, A05, A06,
e3*2007/46*0045*.. A07, A08, A09,
A10, A11, A12,
A13, KA104,
M01, R016,
RB, RB01
Auflagen bei
Reifenkombinat.
215/75R16
225/75R16
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 6½J×16H2 5D2
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
B0046-007 Bolzen Kegel 60° 16x1,5 29
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
250 74 - 130 A01, A02, A03,
e3*2001/116*0233*.. A04, A05, A06,
e3*2007/46*0045*.. A07, A08, A09,
A10, A11, A12,
A13, KA204,
M01, R016,
RB, RB01
Auflagen bei
Reifenkombinat.
215/75R16
225/75R16
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Auflagenhinweise
A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
überprüfen.
A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
aufgeführt ist.
A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
KA104 An den Radhäusern der Vorderachse ist, sofern serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile
oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
KA204 An den Radhäusern der Hinterachse ist, sofern serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile
oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
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M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R016 Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
RB Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
RB01 Vor der Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe
an den Anschlusflächen des Fahrzeuges zu entfernen.
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Radabdeckung
Vorderachse
Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter
KA102, K1a KA103, K1b der Radmitte zu Auflage
KA101, K1c
Fahrtrichtung
Hinterachse
Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter
KA202, K2a KA203, K2b der Radmitte zu Auflage
KA201, K2c
Fahrtrichtung
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Seite 1
Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZ
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ATRIA 16 des Herstellers/Importeurs:
ETA BETA SRL liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines
Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive
GmbH, Brokstedt vor.
Bericht-Nr.: 2021-TG-PSA-0468-C1-2 Datum: 14.06.2022
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________ Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q
D.2 V.7 - F.1 - F.2
7.1 - 7.2 - 7.3
- 8.1 - 8.2 - 8.3
- U.1 - U.2 - U.3
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 21 -
22 -
-
-
-
-
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