Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 30 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW/ALU, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5P2 5P2 ohne 66,6 1075 2450 03/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, §22 55508*00 für Typ : GE Zubehör : P19D28-MW Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2 Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L1; 4L Zubehör : P19D30-MW Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY Zubehör : VGK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : F2 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 30 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 265/30R22 98 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26J Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740 F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27F Anzugsmoment 140 Nm; A6 ALLROAD 265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247; QUATTRO; 26B; 26J; 27F; 5IM Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740 F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 26J; 27F; 5JA Anzugsmoment 140 Nm; A6; 295/25R22 97 11A; 24C; 24D; 26B; Kombilimousine; 26J; 27F; 5IM Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; §22 55508*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 226 285/35R22 106 e-tron S; e-tron S 295/35R22 108 Sportback; SQ8 e-tron; SQ8 Sportback e-tron; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/40R22 103 11A; 245; 248; 5LK e-tron; e-tron 265/40R22 106 11A; 245; 248 Sportback; Q8 e-tron; 275/35R22 104 11A; 245; 248; 5MA Q8 Sportback e-tron; 275/40R22 107 11A; 245; 248 nicht Q8 e-tron Dakar; 285/35R22 106 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27I 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 30 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26J; 26P; 27I; 5JK Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26B; 26J; 27B Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 248; 5LA ab 155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26B e13*2007/46*1081*06; 320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 248; 5LA; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E; PDH §22 55508*00 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107 Q8; SQ8; 285/35R22 106 10B; 11B; 11G; 11H; 285/40R22 110 12A; 51A; 71A; 721; 295/35R22 108 723; 73C; 74A; 74E; PDH 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 248; 5LA ab 155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26B e1*2001/116*0350*20; 320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 248; 5LA; 52J Q7,SQ7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VGK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 30 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26J; 26P; 27I; 5JK Anzugsmoment 180 Nm; Q5; Q5 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26B; 26J; 27B Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F34XM; F34XM Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BMWi-N (Kegelbund lose) §22 55508*00 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BMWi-N Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 140 265/40R22 106 11A; 248; 5NA iX M60; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74D; 74E BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 265/40R22 106 11A; 248; 5NA nicht iX M60; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74D; 74E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 30 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99 YAO; 11A; 245; 57E BMW X3, BMW X4; 265/35R22 102 11A; 21P; 245; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6BP 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74D; 76A; FKA F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103 YAO; 11A; 244; 247; BMW X3, BMW X4; 27I; 57F; 6BP 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74D; 76B; FKA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107 YC7; 11A; 245; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55508*00 57E 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74D; 74E; 76A; FKA G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 305/35R22 110 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I; 5QE 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; FKA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose) Zubehör : P19D28-MW Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X; R2CGLC; 204 X; R2CGLC; 204 X; E2EQSW Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H1GLE; H1GLE Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : E2EQSW; E2EQSX; H1GLE; R2CGLC 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 30 Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26N; 26P; 5LA Heckantrieb; Elektro; 275/35R22 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 185 275/35R22 104 11A; 24C; 244; 247; AMG EQS 53 4MATIC+; 26B; 26J; 5MA Allradantrieb; 285/35R22 106 11A; 24C; 244; 247; Elektro; 26B; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22 106 5NA Allradantrieb; 275/40R22 107 5NK Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 24J; GLC 300 e 4MATIC; 26P; 57E GLC 300 de 4MATIC; GLC §22 55508*00 265/35R22 98 11A; 24J; 26B; 57E; 99I 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 76A; 930; 97G; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 24J; nicht GLC 300 e 26P; 57E 4MATIC; nicht GLC 300 265/35R22 98 11A; 24J; 26B; 57E; 99I de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 76A; 930; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 30 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24J; 24M; 26P nicht GLC 300 e 265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26B 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104 CFB; YC2; 11A; 24M; GLC 300 e 4MATIC; 5MA; 57F GLC 300 de 4MATIC; GLC 295/30R22 103 YAO; 11A; 24M; 5LK; 400 e 4MATIC; 57F Kombilimousine; Schräghecklimousine; §22 55508*00 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 76B; 930; 97H; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e 57F 4MATIC; nicht GLC 300 295/30R22 99 YAO; 11A; 24D; 57F de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 76B; 930; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 30 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e 27B; 27H; 57F 4MATIC; nicht GLC 300 295/30R22 99 YAO; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht GLC 27F; 57F 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 76B; 934; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 24J; nicht GLC 300 e 26P; 57E 4MATIC; nicht GLC 300 265/35R22 98 11A; 24J; 26B; 57E; 99I de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; §22 55508*00 Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 76A; 934; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24J; 24M; 26P; nicht GLC 300 e 27I 4MATIC; nicht GLC 300 265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26B; de 4MATIC; nicht GLC 27B 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 934; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 30 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/35R22 99 YAO; 11A; 24C; 26P; erhöhtes 57E Anzugsmoment 170 Nm; AMG GLC 43; 265/35R22 98 11A; 24C; 26P; 57E; AMG GLC 43 4MATIC; 99I Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740; 76A; 97G 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 285/30R22 101 CFB; 11A; 27I; 57F erhöhtes Anzugsmoment 295/30R22 99 YAO; 11A; 27I; 57F 170 Nm; AMG GLC 43; AMG GLC 43 4MATIC; Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740; 76B; 97H 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 26P erhöhtes Anzugsmoment §22 55508*00 170 Nm; GLC-Klasse; nicht Luftfahrwerk; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 106 11A; 24C; 26B; 26J; inkl. Hybrid; GLE SUV; 57E; 6CI; 6CJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E; 76A; FGC; FKA; NAW H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 106 11A; 244; 247; 57F; GLE Coupe; inkl. 6CJ Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E; 76B; FGC; FKA H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 106 11A; 24C; 26B; 26J; GLE Coupe; inkl. 57E; 6CI; 6CJ Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E; 76A; FGC; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 30 Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 106 11A; 244; 247; 5NA; inkl. Hybrid; GLE SUV; 57F; 6CJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74E; 76B; FGC; FKA; NAW Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : P19D30-MW Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103 inkl. Hybrid; 265/35R22 102 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R22 106 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 721; 295/35R22 108 11A; 24J; 248; 27H 723; 73C; 74A; 74E; 305/35R22 110 11A; 24J; 248; 26N; 77E 27H §22 55508*00 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 30 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen §22 55508*00 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durc h Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 30 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55508*00 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 30 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 55508*00 Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2120kg. 6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R22 Hinterachse: 295/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 30 6CI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/40R22 Hinterachse: 325/35R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/40R22 Hinterachse: 285/40R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55508*00 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungs teile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 30 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlic h. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. §22 55508*00 99I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R22 Hinterachse: 305/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R22 Hinterachse: 285/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 30 NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18 bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R22 Hinterachse: 295/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R22 Hinterachse: 285/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. §22 55508*00 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatis chem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R22 Hinterachse: 315/35R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 55508*00 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA §22 55508*00 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 400 VA 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA §22 55508*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*.. Handelsbez.: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA 26P x = 300 y = 300 VA 26B x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 350 8 VA 26J x = 350 y = 350 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: F34XM Genehm.Nr.: e1*2007/46*1988*.. Handelsbez.: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 255 y = 230 HA 27I x = 305 y = 280 HA 26B x = 260 y = 250 VA 26P x = 310 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 8 VA 26J x = 310 y = 300 20 VA 27H x = 305 y = 280 8 HA 27F x = 305 y = 280 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW/ALU Fahrzeugtyp: G7X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 275 y = 260 HA 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA 27H x = 275 y = 260 8 HA 27F x = 275 y = 260 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 20 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 25 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 280 y = 330 HA 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55508*00 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA 27F x = 280 y = 330 8 HA 27H x = 280 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQSW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*.. Handelsbez.: EQS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 320 y = 370 HA 27I x = 270 y = 320 HA 26B x = 330 y = 335 VA 26P x = 280 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 335 30 VA 26N x = 330 y = 335 8 VA 27F x = 320 y = 370 20 HA 27H x = 320 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55508*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA §22 55508*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.